Wohnbauförderungsgesetz
Sinkende Mietpreise im gemeinnützigen Wohnbau
Kärnten – In gemeinnützigen Wohnanlagen, deren Errichtung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1992 oder 1997 erfolgte und 21 Jahre zurückliegt, konnten im Rahmen des Mietsenkungsprogramm per Antrag die Mietpreise auch 2019 gesenkt werden.
„Mit den Änderungen im Wohnbauförderungsgesetz 2018 wurden unterschiedliche Maßnahmen geschaffen, um die Mietpreise auch für andere Anlagen im gemeinnützigen Wohnbau abzusenken. Beispielsweise lässt sich die Miete reduzieren, wenn die gemeinnützigen Wohnbauträger die Laufzeit der Darlehenskredite verlängern oder eine vorzeitige begünstigte Rückzahlung der Kredite in Anspruch nehmen. Da beide Optionen an die Voraussetzung gekoppelt sind die damit erreichten Einsparungen an die Mieterinnen und Mieter des entsprechenden Objektes weiterzugeben, kommen diese Maßnahmen auch tatsächlich an“, erklärt LHStv.in Schaunig.
Weitere 625 Wohneinheiten erwarten Mietsenkung
„Darüber hinaus ist eine Absenkung der Mieten für bestimmte gemeinnützige Wohnanlagen im 21. Jahr ohnedies möglich“, erinnert die Wohnbaureferentin. Diese Tatsache trifft im heurigen Jahr auf weitere 625 Wohneinheiten zu, die bereits entsprechend die Mietensenkung beantragt haben. Im Zeitraum 2017 bis 2023 kann so eine Reduktion der Mietpreise von mindestens 6.105 weiteren Wohneinheiten erreicht werden. Besonders erfreulich ist, dass das Potential alljährlich ausgeschöpft und Kärntnerinnen und Kärntner, die in gemeinnützigen Wohnbauten leben, davon nachhaltig und langfristig profitieren, denn Preisänderungen ergeben sich nach Absenkung ausschließlich aus notwendigen Indexanpassungen.
Mietpreisobergrenze wird gefordert
„Wir in Kärnten zeigen, wie es geht und werden auch im Rahmen der kommende Woche, Freitag, in Kärnten stattfindenden LandeswohnbaureferentInnenkonf