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Aktuell - Klagenfurt
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Anzeige bei der Staatsanwaltschaft:

Oberkärntner drangsalierte Pärchen monate­lang

Ferlach – Beamte der PI Ferlach - im Zusammenwirken mit Beamte des Landeskriminalamtes Kärnten und weiteren Polizeidienststellen - konnten einen 49-jährigen Mann aus Oberkärnten ausforschen und ihn wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung (Stalking), Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und Verleumdung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt anzeigen.

 2 Minuten Lesezeit (279 Wörter) | Änderung am 04.10.2019 - 17.58 Uhr

Der Mann hatte diese Vergehen im Zeitraum vom Februar 2019 bis August 2019 zum Nachteil eines 47-jährigen Mannes und seiner 40-jährigen Freundin aus Unterkärnten begangen. Der Oberkärntner hatte u.a. unter Verwendung der personenbezogenen Daten der beiden – ohne deren Wissen bzw. Einverständnis – mehrmals Waren und Dienstleistungen für sie bestellt bzw. angefordert.

Wegen sexuellen Missbrauch beschuldigt

Ferner hat er durch Einschalten von Anzeigen über das Anbot von Sexdienstleistungen dadurch Dritte veranlasst, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen. Zudem hatte der Oberkärntner mehrere Briefsendungen an Bewohner der Ortschaft, in welcher der Unterkärntner wohnt, versendet, worin er diesen absichtlich falsch des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen und des Betruges beschuldigte. Mit einem an die Arbeitgeberin der Freundin des Unterkärntners gerichteten E-Mail beschuldigte er diese darin des Diebstahls.

Rettungskette unnötig in Gang gesetzt

Am 9. Juli 2019 rief er aus einer Telefonzelle in der Nähe des Wohnortes des Unterkärntners die Notrufnummer des Roten Kreuzes an und zeigte einen medizinischen Notfall des Unterkärntners an, obwohl dies gar nicht den Tatsachen entsprach. Aufgrund dieses missbräuchlichen Anrufes wurde die Rettungskette unnötig in Gang gesetzt (Vergehen nach Notzeichengesetz).

Verkehrszeichen beschmiert

Zudem beschmierte er in mehreren Ortschaften in Unterkärnten mehrere Verkehrszeichen, Verteilerkästen sowie ein Bus-Wartehäuschen (insgesamt 18 Objekte) mit dem Namen des Opfers und mit dem hinzugefügten Wortlaut „du Sau“.

Täter ist geständig

Der Oberkärntner ist zu allen angeführten Delikten geständig. Als Motiv gab er an, er habe den Mann nur ärgern und nerven wollen. Er hatte an seinen Arbeitsplatz die Ex-Frau des Unterkärntners kennengelernt und von ihr einige angebliche Ungerechtigkeiten in Bezug auf deren Scheidung erfahren.