fbpx
Region auswählen:
Wirtschaft - Villach
© 5min.at

10 Gläubiger betroffen

Insolvenz gegen JHK Financial Services GmbH eröffnet

Villach – Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der JHK Financial Services GmbH aus Villach, ein Konkursverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde.

 2 Minuten Lesezeit (295 Wörter)

Über das Vermögen der JHK Financial Services GmbH aus Villach wurde ein Konkursverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet. Die Verbindlichkeiten betragen ca. 231.230 Euro. Es sind etwa 10 Gläubiger von der Insolvenz betroffen. Dienstnehmer sind keine beschäftigt. Die unternehmerische Tätigkeit ist zwischenzeitig eingestellt und das Unternehmen bereits geschlossen.

Insolvenzursache

Aufgrund der Aufkündigung einer Tippgebervereinbarung im Feber 2015 erhielt die Schuldnerin keine laufenden Provisionszahlungen mehr und der Kundenstock wanderte zurück. Nach Aufkündigung hat sich die Schuldnerin mit Immobilienprojekten beschäftigt und es konnte auch mit JHK Financial Services GmbH ein Neukunde angeworben werden. Projekte in St. Jakob im Rosental, Prinzersdorf/NÖ, Villach und Klagenfurt wurden in Angriff genommen. Aus diversen Projekten konnten sodann auch entsprechende Zahlungen lukriert werden, um die Verbindlichkeiten zu decken. Ab etwa 2018 haben sich die Geschäfte der JHK Financial Services GmbH nicht zufriedenstellend entwickelt und hat es zunehmend zu Probleme mit dem Kunden bei der Begleichung von offenen Rechnungen. Dies hat sich auch 2019 nicht verbessert, zumal man keine Zahlungen mehr vom Kunden erhielt und auch Bestreitungen grundlos erfolgt sein sollten. Offene Forderungen von ca. 40.000 Euro, die im Zusammenhang mit Projekten im Rosental standen, wurden zwar in der Bilanz aufgenommen, eine klagsweise Geltendmachung ist aber aufgrund von voraussichtlicher Uneinbringlichkeit nicht erfolgt. Weiters wurde eine weitere Honorarnote über ca. 10.000 Euro geklagt, auch dort ist eine Bestreitung seitens des Neukunden erfolgt. Geschäftsbeziehungen zu anderen Kunden wurden nicht weiter entwickelt, weil die Projekte rund um die Firmengruppe des Neukunden zeitintensiv waren und andere mangels wegen Personalressourcen nicht bedient werden konnten. Als Hauptursache für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung sieht die Schuldnerin in der Uneinbringlichkeit der Forderungen, der Aufkündigung der Tippgebervereinbarung und damit den Wegfall der monatlichen Fixeinkünfte sowie die Fälligkstellung der Kreditlinie seitens einer Bank.