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Politik - Kärnten
© Gailtal Journal

Beschluss der Regierungssitzung

5 Millionen Euro Soforthilfe für Unwetter­schäden

Klagenfurt – Alle Regierungsmitglieder danken Einsatzkräften und freiwilligen Helfern und drücken ihre Anteilnahme der Familie des Muren-Opfers aus. Die Schadenserhebungen laufen, das Ausmaß steht noch nicht fest. Der Appell an den Bund: Kärnten braucht Unterstützung. Zudem wurde Soforthilfe von fünf Mio. Euro beschlossen.

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„Es ist wichtig, alles zu tun, um den Betroffenen der jüngsten Unwetterkatastrophe rasch zu helfen. Beispielsweise Familien, die jetzt in der kälteren Jahreszeit keine Heizmöglichkeit haben, weil ihre Anlagen durch eindringendes Wasser und Schlamm kaputt sind, oder Familien, deren Zuhause in anderer Form beschädigt oder gerade unbewohnbar sind“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Dienstag. Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner haben noch in der Nacht auf heute ein insgesamt fünf Millionen Euro schweres Soforthilfepaket für Betroffene geschnürt. Dieses wurde im Rahmen der Regierungssitzung einstimmig beschlossen. Weiters brachte Fellner einen Akt für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Dringlichkeit ein – auch dieser wurde vom Regierungskollegium einstimmig beschlossen.

Schnelle & unbürokratische Hilfe

„Die vergangenen Tage haben aufgrund der Unwetter einen großen Teil von Kärnten wieder vor enorme Herausforderungen gestellt. Die Lage im Mölltal, in Feld am See, Treffen, Gurk und Bad Kleinkirchheim mit dem tragischen Todesfall hat mich sehr betroffen gemacht“, so Fellner. „Das Soforthilfepaket für Betroffene umfasst schnelle und unbürokratische Hilfe für Privatpersonen und auch eine Initiative zur Wiederherstellung von Gemeindeinfrastruktur“, erläutert Fellner. Sozialreferentin Prettner steuert 500.000 Euro für die erste schnelle Hilfe bei. „Hier gibt es für privat Betroffene 1.000 Euro Soforthilfe bei Schäden bis 10.000 Euro, 3.000 bei Schäden bis 30.000 Euro und 5.000 bei Schäden bis 50.000 Euro, um akute Schäden bestmöglich abarbeiten zu können. Wer eine solche schnelle Hilfe benötigt, wendet sich am besten an die zuständige Gemeinde“, rät Prettner.

Wiederherstellung von Gemeindeinfrastrukturen

Zur Wiederherstellung von Gemeindeinfrastruktur liefert das Paket folgende Hilfestellung: 50 Prozent der Schäden sind durch den Katastrophenfonds des Bundes gedeckt. Das Kommunale Tiefbauprogramm (KTP) wird auf Fellners Initiative um drei Millionen Euro aufgestockt, um katastrophengeschädigte Gemeinden zu unterstützen. Im Rahmen der Katastrophenschutzrichtlinie gibt es zusätzliche Mittel aus einem eigenen Fördertopf. „Nach der Übernahme von 50 Prozent der Schäden durch den Katastrophenfonds und den Mitteln aus dem KTP können nochmals 25 Prozent der bei der Gemeinde verbleibenden Mittel aus diesem Fördertopf finanziert werden“, erklärt der Landesrat.

Richtlinie zur Entgeltfortzahlung

Mit der heute ebenfalls beschlossenen Richtlinie zu den Entgeltfortzahlungen schafft das Land Kärnten eine Grundlage dafür, dass Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die bei ihnen beschäftigte Einsatzkräfte bei Großschadensereignissen bzw. Bergrettungseinsätzen unter Fortzahlung des Entgeltes von der Diensterfüllung befreien, eine Förderung erhalten können. Die Abgeltung beträgt pauschal 200 Euro pro im Einsatz befindlicher Dienstnehmerin/befindlichem Dienstnehmer und Tag. „Natürlich können diese Maßnahmen die Katastrophe und deren verehrenden Auswirkungen nicht ungeschehen machen, aber sie sollten die ärgste Not lindern“, so Kaiser, Prettner und Fellner unisono.