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Politik - Villach
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Finanzierung fraglich:

Time-Out-Gruppen: Hilfe für Schüler mit Problemen – doch wer zahlt´s?

Villach – Time-Out Gruppen geben SchülerInnen, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, in Regelklasse zu lernen, die Chance, über kleinere Einheiten zurück zur Großgruppe zu finden. Sie werden dabei im Team von SozialpädagogInnen betreut und von LehrerInnen unterrichtet. Nun stellt sich die Frage der Finanzierung dieser Time-Out-Gruppen.

 1 Minuten Lesezeit (213 Wörter)

Zwischen den Städten Villach und Klagenfurt auf der einen Seite und dem Land Kärnten auf der anderen Seite gibt es unterschiedliche Rechtsansichten zur Frage, ob die Mitwirkung von SozialpädagogInnen am Schulunterricht in „Time-Out-Gruppen“ als „Sozialer Dienst“ im Sinne des § 21 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG) zu sehen ist oder nicht. Davon hängt ab, ob eine Kostenerstattung der Städte gegenüber dem Land zu erfolgen hat. In der Folge hat man sich darauf verständigt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe eine adäquate Lösung zu finden. Ein Gutachten des Städte- und Gemeindebundes bestätigt die Rechtsansicht der Städte, wonach die Kosten zur Gänze vom Land Kärnten zu bezahlen sind. Ein Gegengutachten, erstellt vom Verfassungsdienst der Kärntner Landesregierung, besagt jedoch, dass sich Städte und Gemeinden an der Finanzierung der Time-Out-Gruppen zu beteiligen haben.

Verfassungsgerichtshof soll Causa klären

In Gesprächen zwischen der Stadt Villach und dem Land Kärnten hat man sich darauf verständigt, die Finanzierungsfrage vom Verfassungsgerichtshof klären zu lassen. „Um einen weiteren reibungslosen Ablauf für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und Rechtssicherheit zu erreichen, wird beim Verfassungsgerichtshof eine Klage zur Klärung der Kostenfrage eingebracht“, erklären Bürgermeister Günther Albel und Landeshauptmann Peter Kaiser.