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Leben - Kärnten
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Fellner fordert Gesetzesänderung

Fellner: Rechtsanspruch auf Entgeltfort­zahlung auch für Selbstständige

Kärnten – Neue Regelung der Entgeltfortzahlung muss, laut Landesrat Daniel Fellner, wie in der Feuerwehrreferentenkonferenz in Kärnten beschlossen, auch für Selbständige und Vollerwerbslandwirte gelten.

 2 Minuten Lesezeit (266 Wörter)

Mitglieder freiwilliger Feuerwehren und ehrenamtliche Mitglieder von Rettungs- und Katastrophenhilfe-Organisationen haben seit Juli einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit bei Katastrophen oder anderen Großschadensereignissen im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Gleichzeitig bekommen Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Hilfseinsätze abstellen, einen Bonus von 200 Euro pro Tag. Diese Mittel kommen aus dem Katastrophenfonds und werden dem Bund bereitgestellt. „Diese Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen der Wertschätzung für jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Katastropheneinsätze freistellen“, teilte am Donnerstag den 28. November, Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner mit.

Auch Kärnten hat reagiert

Auch das Land Kärnten hat bereits die entsprechende Richtlinie beschlossen. „Es ist begrüßenswert, was bisher in diese Richtung geschehen ist. Im Beschlusstext der Feuerwehrreferentenkonferenz waren aber auch Selbständige und Landwirte als potenzielle Empfänger dieser Boni angeführt. In der Gesetzesnovelle des Bundes kommen sie allerdings leider nicht mehr vor. Ich fordere die Verantwortlichen dringend auf, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass auch Vollerwerbsbauern und Selbständige, die im Katastrophenfall helfen, Anspruch auf diese Gelder haben“, so Fellner.

Aktueller denn je

Gerade die jüngste Unwetterkatastrophe in Kärnten habe gezeigt, dass viele Vollerwerbslandwirte im Katastrophenfall bei den Aufräumarbeiten helfen und mit ihren Gerätschaften und Fahrzeugen oft viele Stunden im Einsatz für das Allgemeinwohl sind. „Auch sie können während dieser Zeit nicht ihrer täglichen Arbeit nachgehen. Deswegen müssen auch sie die beschlossenen 200 Euro pro Tag erhalten“, spricht Fellner Klartext.