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Politik - Kärnten
Die beiden Initiatoren des
Die beiden Initiatoren des "Kärntner Seenvolksbegehrens": Gerhard Godescha und Walter Polesnik (v.l.) © KK

Seenvolksbegehren wird eingereicht

“Die Seen gehören uns allen!”

Kärnten – Eine rasche Abkühlung an unseren Seen durch einen freien Zugang, das wünschen sich viele Bürger und Urlauber. 2017 starteten die privaten Initiatoren Walter Polesnik und Gerhard Godescha das Kärntner Seenvolksbegehren. Sie wollen damit die letzten öffentlichen Seengrundstücke vor dem Verkauf schützen. Nun sollen die gesammelten Unterstützungserklärungen an das Land Kärnten übergeben werden.

 2 Minuten Lesezeit (243 Wörter) | Änderung am 10.12.2019 - 09.04 Uhr

Am 4. September 2017 haben die beiden Initiatoren Gerhard Godescha und Walter Polesnik den offiziellen Start des “Kärntner Seenvolksbegehrens” bekanntgegeben. Die erforderliche Anzahl an Unterstützungserklärungen wurde erreicht und somit konnte das Volksbegehren im Frühjahr 2019 starten.

Schwierige Abwicklung

Das erste Volksbegehren auf Landesebene, das direkt von zwei Privatpersonen initiiert wurde und keine Partei im Hintergrund hat. In Kärnten kann man Volksbegehren weder elektronisch noch mit der Handysignatur unterzeichnen. Dieser Umstand führte dazu, dass von Jänner 2018 bis November 2019 direkt vor den Gemeindeämtern die Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren gesammelt werden mussten. Jede einzelne Unterstützungserklärung musste auf dem Gemeindeamt mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden und anschließend an die Initiatoren übergeben werden.

Die Forderungen

Die Initiatoren fordern mittels landes-(verfassungs-)gesetzlicher Regelungen:

  • Ein Verkaufsverbot und Neubebauungsverbot für die im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke.
  • Die elektronische Erfassung aller im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke.
  • Die Schaffung eines Fonds und die Widmung der Motorbootabgabe zum Ankauf von Seeufergrundstücken.
  • Wegefreiheit an den in öffentlicher Hand befindlichen Ufern der Kärntner Seen.

Übergabe der Unterstützungserklärungen

Die gesammelten Unterstützungserklärungen werden von den Initiatoren an den Leiter der Landeswahlbehörde am Montag, den 16. Dezember 2019 in Klagenfurt übergeben. Damit sich der Landtag mit dem Anliegen beschäftigt, müssten insgesamt 7.500 Unterschriften zusammengekommen sein.

Spendenkonto

BKS – Villach

IBAN: AT10 1700 0001 5002 4099