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Dokumente bei Zuwanderung

Beglaubigte Übersetzungen und Immigration in Österreich

Kärnten – Österreich, natürlich auch Kärnten, besitzt eine lange Geschichte von Migrationsbewegungen. Dabei gibt es viele unterschiedliche Gründe für die Immigration.

 4 Minuten Lesezeit (533 Wörter) | Änderung am 21.02.2020 - 10.42 Uhr

Immigranten haben seit jeher unterschiedliche Motive für die Einwanderung: Ob aus familiären Gründen, auf Arbeitssuche, aufgrund der Ausbildung oder zum Schutz vor Krieg, Österreich gilt nach wie vor als beliebtes Ziel für Immigration.

Die immer stärker werdende Mobilität innerhalb der EU sowie qualifizierte Zuwanderung wirkt sich allerdings nicht nur auf den Arbeitsmarkt positiv aus, auch eine kulturelle Vielfalt in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft ist gegeben. Menschen mit einem Migrationshintergrund besitzen außerdem besondere Fähigkeiten, wie beispielsweise Mehrsprachigkeit oder interkulturelle Kompetenz und stellen daher eine unverzichtbare Bereicherung in vielen Unternehmen dar. Neben der Immigration selbst ist allerdings auch die Übersetzung der amtlichen Dokumente von Bedeutung. Wissenswertes über die beglaubigte Übersetzung in Österreich finden Sie im folgenden Beitrag.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Gerichte und Ämter in Österreich benötigen bei der Einwanderung eine beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente. Diese sind notwendig, um zu garantieren, dass der verfasste Inhalt der Dokumente auch in der Zielsprache wirklich rechtsgültig ist. Gerichtsdolmetscher erklären mit einer Beglaubigungsklausel, einem Amtssiegel sowie einer Unterschrift, dass die Übersetzung mit dem originalen Dokument übereinstimmt. Aus diesem Grund werden ausschließlich beglaubigte Übersetzungen von gerichtlich zertifizierten Übersetzern und beeideten Dolmetschern von den Behörden anerkannt.

Gerichtsdolmetscher bestätigen mit einem Siegel und der Unterschrift für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angefertigten Dokumente. Beglaubigte Übersetzungen müssen daher bestimmte Formkriterien aufweisen und erlangen ihre Rechtswirksamkeit erst mit einem Siegel und der Beglaubigungsformel des jeweiligen Gerichtsdolmetschers.

Benötigte Dokumente 

Folgende Dokumente werden beispielsweise von beeideten Dolmetschern übersetzt:

Dokumente:

  • Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde
  • Zeugnisse und Zertifikate
  • Medizinische Gutachten sowie ärztliche Atteste
  • Führerschein
  • Ausweis
  • Gerichtsurteile
  • Verträge, Firmenbuchauszüge oder andere geschäftliche Dokumente
  • Patentanmeldungen
  • Einbürgerungsunterlegen
  • Notariats-Akte

Dies ist nur eine kurze Liste an Dokumenten, die beglaubigt werden müssen. Tatsächlich müssen weitaus mehr Dokumente von Gerichtsdolmetschern übersetzt werden.

Wichtige Merkmale einer beglaubigten Übersetzung

Bereits die Überschrift muss Auskunft darüber geben, dass es sich um eine Übersetzung handelt. Zusätzlich muss die Art des jeweiligen Dokumentes angegeben werden. Abgesehen davon müssen Datum sowie der Ort der Beglaubigung offenkundig sein, damit die Übersetzung als gültig eingestuft wird. Wer beglaubigte Dokumente einreicht, muss zusätzlich, je nach Schriftstück, ein Originaldokument mit einzureichen. Bei Zeugnissen ist dies grundsätzlich nicht notwendig – anders sieht es allerdings bei längeren Dokumenten, wie beispielsweise einem Gerichtsurteil aus.

Beglaubigte Übersetzung für andere Länder

Wurde ein Dokument beglaubigt, heißt dies nicht automatisch, dass es in anderen Ländern ebenfalls gültig ist. Soll daher ein Dokument im Ausland vorgelegt werden, ist häufig noch eine zusätzliche Apostille oder Überbeglaubigung notwendig. Mit dieser wird die Echtheit der Beglaubigung bestätigt. Bei einer Apostille werden hingegen das Siegel der Urkunde sowie die Unterschrift des Unterzeichners anerkannt.

Vorsicht vor einer Scheinbeglaubigung

Nur zertifizierten Gerichtsdolmetschern ist es erlaubt, ein Amtssiegel zu handhaben. Lediglich ein Vermerk wie beispielsweise „amtliche Übersetzung“ oder ein Namensstempel mit einer Unterschrift stellt grundsätzlich keine Beglaubigungsklausel dar. Sie täuschen nur eine Befugnis für die Anfertigung solcher Übersetzungen vor und verstoßen gegen das Gesetz. Eine Unterlassungsklage gegen die jeweilige Person, die diese Übersetzung verfasst hat, ist die Folge.