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Wirtschaft - Kärnten
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Anträge zur Wohnbauförderung

Landtag: „Kärnten hat modernste Wohnbauförderung Österreichs“

Kärnten – Der Wohnbau-Ausschuss beschäftigte sich gestern mit zwei Anträgen zur Wohnbauförderung. Die Befragung der Auskunftspersonen soll gezeigt haben: Kärnten ist Vorreiter.

 3 Minuten Lesezeit (403 Wörter)

Das im Kärntner Landtag beschlossene Wohnbauförderungsgesetz ist Grundlage für die modernste, ökologischste und bedarfsgerechteste Wohnbauförderung Österreichs. Das wurde in der Behandlung von zwei Anträgen in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wohnbau, Arbeit und Technologie einmal mehr deutlich, wie SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser im Anschluss betont. So ginge es in einem Antrag um die Errichtung von „Smart“-Wohnungen nach dem Vorbild Wien. „Die Ausführungen der Auskunftspersonen zeigte, dass Kärnten in diesem Bereich weit voran ist und vielmehr die anderen Bundesländer sich ein Beispiel an uns nehmen“, so Seiser. Der gemeinnützige Sektor in Kärnten weist die niedrigsten Mieten in ganz Österreich auf.

Fokus liegt auf Smart-Wohnungen

Vor dem Hintergrund stark steigender Mieten am privaten Wohnungsmarkt habe die Wohnbauförderung in Kärnten schon längst den Fokus auf sogenannte Smart-Wohnungen gelegt, die sich durch eine hohe Bau- und Ausstattungsqualität und niedrige Mieten auszeichnen. Der Trend gehe in Richtung 2-3-Zimmer Wohnungen bis maximal 70 Quadratmeter. Das Angebot umfasse sogar smarte Reihenhausanlagen mit Kleinsthäusern zwischen 60 und 73 Quadratmetern. „Darüber hinaus werden nun mit den neuen Richtlinien für Haushalte mit sehr niedrigen Einkommen besonders günstige Kleinwohnungen mit rund 50 Quadratmetern errichtet“, erklärt Seiser.

Ein weiterer Antrag forderte die Aufhebung der Quadratmetergrenzen für die Förderung von Eigenheimen. Diese liegen derzeit bei 130 bzw. 150 Quadratmetern (ab fünf Personen) förderbarer Wohnnutzfläche. „Dies passt sowohl zu den Lebensrealitäten – schließlich überwiegen die Ein- bis Drei-Personen-Haushalte – als auch zur wichtigsten Zielsetzung der Wohnbauförderung, nämlich der Schaffung von leistbarem Wohnraum“, betont Seiser. „Geringere Flächen bedeuten geringere laufende Kosten, das heißt der geförderte Wohnraum bleibt für die Zielgruppe der Wohnbauförderung – Personen mit niedrigen Einkommen – leistbar.“

Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“

Dazu kommt der ökologische Aspekt: „Flächenschonendes Bauen und ein Hintanhalten der Bodenversiegelung sind ganz wichtige Aspekte bei klimaschonendem Bauen“, erklärt Seiser, und weiter: „Außerdem haben wir ein veritables Leerstandsproblem bei älteren, großen Häusern. Um hier die vorhandene Bausubstanz zu aktivieren, wurde die Quadratmetergrenze für Sanierungen auf 200 Quadratmeter angehoben. Überhaupt aufgehoben wurde diese Grenze beim Impulsprogramm ‚Raus aus fossilen Brennstoffen‘, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern.“ Erstellt wurden die Richtlinien zur Wohnbauförderung unter Einbindung aller Stakeholder, die sich beim halbjährlichen Baugipfel des Landes austauschen. „Es ist ein Gesetz aus der Praxis, für die Praxis“, schließt Seiser.