Mit 247.000 Euro pro Schuljahr
Land fördert Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Kärnten/Mauthausen – Vor 75 Jahren erfolgte die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen durch die US-Armee. Schulfahrten in die jetzige Gedenkstätte wird das Land Kärnten einem entsprechenden Beschluss des Kärntner Landtages zufolge fördern.
Konkret wird es ab 1. April 2020 pro teilnehmender Schülerin bzw. teilnehmendem Schüler 25 Euro geben. Insgesamt stehen 247.000 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser und Agrarlandesrat Martin Gruber, als Referent für das landwirtschaftliche Fachschulwesen, werden den Antrag am Dienstag in der Regierungssitzung einbringen.
Förderung für Schulfahrten
„Gerade heute ist es angesichts leider wieder stärker aufkeimender nationalistischer Tendenzen unerlässlich, dass sich Schülerinnen und Schüler pädagogisch gut aufbereitet mit den Gräueltaten des NS-Regimes auseinandersetzen. Demokratie, Frieden, Freiheit und Solidarität sind nichts Selbstverständliches und müssen täglich aufs Neue erlernt und verteidigt werden“, betont Kaiser. Ihm ist es wichtig, dass Jugendliche „wache, offene Augen und Ohren sowie einen offenen Geist“ haben. „Daher ist es uns ein Anliegen, die Schulfahrten nach Mauthausen zu fördern. Wir wollen, dass möglichst viele Jugendliche daran teilnehmen können und so einen realistischen Blick und ein Gefühl dafür bekommen, was Schlimmes passieren kann, wenn Menschen aus niedrigen politischen Motiven als Sündenböcke abgestempelt und missbraucht werden“, so der Landeshauptmann. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist die Teilnahme an einer Führung durch geschultes Personal der KZ-Gedenkstätte (z.B. „Begleiteter Rundgang“, „Rundgang mit Vor- und Nachgespräch“).
Bewusstseinsbildung für kommende Generationen
Die Bedeutung des Besuchs der KZ-Gedenkstätte durch Kärntner Schülerinnen und Schüler betont auch Landesrat Martin Gruber. „Es geht um Bewusstseinsbildung bei den nachkommenden Generationen. Sich ehrlich mit unserer Geschichte auseinanderzusetzen, ist unerlässlich, um verantwortungsvolle Entscheidungen für die Zukunft zu treffen“, so Gruber. Die landwirtschaftlichen Fachschulen haben bereits in der Vergangenheit Besuche der KZ-Gedenkstätte Mauthausen im Rahmen einer kombinierten landwirtschaftlich-
Da für den Besuch der KZ-Gedenkstätte ein Mindestalter von 14 Jahren gilt, werden mit der Landesförderung Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe der Mittelschulen, Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinbildenden Höheren Schulen sowie Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schulen, Fachberufsschulen, landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen angesprochen.