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Aktuell - Villach
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Strafen bei Nichteinhaltung:

3 von 9 halten sich nicht an die Heim­quarantäne

Villach – Die Stadt Villach geht rigoros gegen jene vor, die die freiwillige Heimquarantäne nicht einhalten.

 2 Minuten Lesezeit (336 Wörter) | Änderung am 15.03.2020 - 11.36 Uhr

Gestern, am Samstag, dem 14. März 2020, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Villach bei neun Personen die Einhaltung der freiwilligen Quarantäne überprüft. Das Ergebnis: Drei von neun Personen waren nicht Zuhause.

Bis zu 1450 Euro Strafe bei Nichteinhaltung

“Es gibt leider noch immer einige unbelehrbare Menschen, die vergessen, dass sie mit ihrem Verhalten nicht nur sich, sondern vor allem die Allgemeinheit gefährden. Der Ernst der Lage muss allen klar sein. Es gibt hier seitens der Stadt kein Verständnis für Zuwiderhandlungen!”, so Bürgermeister Günther Albel. Wie die Stadt Villach berichtet, drohen bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen bis zu 1450 Euro. “Bleiben Sie zu Hause schützen sie sich und ihre Mitmenschen”, betont der Bürgermeister.

Kontrollen werden gemeinsam mit der Polizei durchgeführt

Im Gespräch mit 5 Minuten erklärt Bürgermeister Günther Albel: “Für die Kontrollen werden wir unsere Erhebungsbehörde aufstocken. Gemeinsam mit der Polizei werden dann die Heimquarantänen kontrolliert.”

Definition des Begriffes Quarantäne:

Darunter versteht man die “vorübergehende Isolierung von Personen, die von einer ansteckenden Krankheit befallen sind oder bei denen Verdacht darauf besteht, dass sie von einer ansteckenden Krankheit befallen sein könnten.” Die Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme gegen eine Verbreitung einer Krankheit. Das bedeutet: Egal ob freiwillig erklärte (zum Beispiel bei der Ausreise aus Italien) oder behördlich verordnete Quarantäne: Diese ist zum Selbstschutz und zum Schutz der Allgemeinheit unbedingt über die vereinbarte oder verordnete Länge einzuhalten!

Was bedeutet Freiwilligkeit

Angenommen, ihr ward während der letzten Tage in Italien, und wolltet wieder nach Österreich einreisen, in der Zwischenzeit wurde aber ein Einreiseverbot verhängt. Dann durftet ihr durch eine “freiwillige Erklärung” trotzdem einreisen. Und zwar unter der Bedingung, dass ihr euch nach eurer Ankunft zu Hause in Quarantäne begebt, also eure vier Wände für einen bestimmten, genau definierten Zeitraum nicht verlasst”, heißt es seitens der Stadt Villach.