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Leben - Kärnten
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Bis inkl. 29. Mai 2020

Speisensegnungen, Erstkommunionen und Firmungen abgesagt

Kärnten – Wie die Katholische Kirche Kärnten auf ihrer Website bekannt gibt, können alle kirchliche Veranstaltungen, bei denen eine physischer Anwesenheit von Gläubigen notwendig ist, nicht stattfinden. Darunter fallen Speisensegnungen, Osterprozessionen, Erstkommunionen und Firmungen.

 2 Minuten Lesezeit (315 Wörter) | Änderung am 31.03.2020 - 18.34 Uhr

Für viele Jugendliche ist die Firmung ein besonderes Ereignis. Die Anmeldungen dazu waren bereits seit Anfang Jänner möglich. “Die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie machen Versammlungen und Veranstaltungen bis auf weiteres unmöglich. Davon sind auch unsere Firmtermine (zunächst jene bis 29. Mai) betroffen”, heißt es nun jedoch auf der Website der Katholischen Kirche Kärnten. Auch die Erstkommuniontermine werden vorerst bis 29. Mai ausgesetzt.

Neue Firmtermine werden organisiert

“Sobald Versammlungen und damit öffentliche Gottesdienste wieder gefahrlos möglich sein werden, werden wir neue Firmtermine organisieren”, gibt die Katholische Kirche Kärnten bekannt. Wer sich für einen Firmtermin zwischen 25. April und 29. Mai 2020 angemeldet hat, bekommt vorab per Mail Bescheid, wann die Anmeldung für diese zusätzlichen Termine auf der Website freigeschaltet wird.

Termine ab Juni bleiben vorerst aufrecht

Es besteht auch die Möglichkeit, sich zu einem der aufrecht gebliebenen Termine zwischen Juni und Oktober anzumelden, sofern noch Plätze frei sind.

Keine Speisensegnungen

Auch in den bevorstehenden Kar- und Ostertagen werden keine liturgischen Feiern mit physischer Anwesenheit von Gläubigen sowie öffentliche Veranstaltungen stattfinden. „Öffentliche Gottesdienste und Versammlungen aller Art sind ausgesetzt. Daher dürfen Gottesdienst- , Andachts- und Anbetungszeiten auch nicht öffentlich, z. B. auf der Website oder im Pfarrblatt, verlautbart werden“, heißt es in dem Schreiben, das am Mittwoch von Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier an alle Kärntner Pfarren und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erging.

Kirchen bleiben geöffnet

Kirchen bzw. Gebetsstätten würden weiterhin zum Zweck des persönlichen Gebets offenstehen. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die Gesamtzahl der in der Kirche anwesenden Personen keinesfalls höher als fünf sei und gegenüber anderen Menschen ein Abstand von einem Meter eingehalten werde.

Firmungsmarkt in Villach abgesagt

Da alle Firmungen bis einschließlich 29. Mai abgesagt wurden, findet auch der Firmungsmarkt in Villach, der für 21. Mai angesetzt war, nicht statt.