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Wirtschaft - Kärnten
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Als Unterstützung

Veranstaltungs­branche: Land verlängert Förder­zusagen bis 2021

Kärnten – Wie das Land Kärnten heute bekannt gibt werden Förderzusagen für Veranstalter ohne neue Antragsstellung bis 2021 verlängert. Bereits getätigte Ausgaben können bei Absagen ersetzt werden.

 3 Minuten Lesezeit (373 Wörter) | Änderung am 02.04.2020 - 11.14 Uhr

Besonders hart getroffen von den notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ist die Kärntner Veranstaltungsbranche. Seit 11. März 2020 wurden per Verordnung schrittweise sämtliche Veranstaltungen abgesagt bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben. „Diese Situation bringt für viele Veranstalter eine wirtschaftlich herausfordernde oder gar bedrohliche Situation. Wir müssen daher verhindern, dass aufgrund der diesjährigen Absagen, Veranstaltungen und Festivals in den nächsten Jahren gar nicht mehr stattfinden können, weil die Veranstalter in wirtschaftliche Schieflage kommen“, sagt Tourismusreferent LR Sebastian Schuschnig heute, Donnerstag.

Förderverträge verlängert

Das Tourismusreferat verlängere daher unbürokratisch in einem ersten Schritt alle Förderverträge und Unterstützungshilfen für Veranstalter, deren Events aufgrund der Verordnung des Bundes nicht stattfinden konnten bzw. können. „Damit bleibt für Veranstalter die bereits zugesagte Förderung auch bis 2021 aufrecht. Wir lassen niemanden im Stich, nur gemeinsam packen wir das“, so Schuschnig. Ebenso werde die Möglichkeit geschaffen, dass jene Kosten, die aufgrund der Verschiebungen oder Absagen bereits erwachsen sind, sofort gefördert werden können. „So federn wir die Folgen der Verschiebungen und Absagen für die Veranstalter ab“, hebt Schuschnig hervor.

Einfache Abwicklung

Die Abwicklung der Förderzusagen werde besonders jetzt sehr unbürokratisch erfolgen. Für die Betroffenen bedeute das Einnahmen-Ausfälle, ungedeckte Rechnungen und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze gesichert werden müssen. „Ich stehe mit vielen Betroffenen regelmäßig in Kontakt. Viele haben Sorge, dass sie wegen der Verschiebung oder Absage der Veranstaltung keine Förderung mehr erhalten. Sie alle können versichert sein, dass wir, wo nur möglich, im Vorfeld erwachsene Kosten auch bei abgesagten Veranstaltungen berücksichtigen werden“, berichtet Schuschnig. Durch die Möglichkeit einer Teilabrechnung könnten Kosten, die im Vorfeld erwachsen sind, innerhalb des gesamten Förderzeitraums abgegolten werden. Das betreffe sowohl Kosten, die sowohl durch Verschiebungen als auch durch Absagen entstanden sind. „Unsere Veranstalterinnen und Veranstalter können durch die generelle Möglichkeit einer Teilabrechnung selbst entscheiden, wann abgerechnet wird. So unterstützen wir genau dann, wann es nötig ist“, betont Schuschnig.

Für betroffene Veranstalter wurde in der Abteilung 7 – Tourismus, Wirtschaft und Mobilität eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung und zur Abwicklung eingerichtet. Kontakt: [email protected].