fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Kärnten
SYMBOLFOTO © fotolia #191356069

Verwirrung bei der Bevölkerung:

Wie darf ich zu Ostern feiern? Regierung stellt Oster-Erlass klar

Kärnten – Für viel Verwirrung hat der neue Erlass des Gesundheitsministeriums zum Thema Ostern gesorgt. Die Bevölkerung ist unsicher- darf ich jetzt mit meiner Familie zu Ostern zusammenkommen?

 1 Minuten Lesezeit (178 Wörter) | Änderung am 05.04.2020 - 12.59 Uhr

Der noch aktuelle Erlass des Gesundheitsministeriums stellt für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden soll. Da dieser Erlass für Verwirrung und Verärgerung sorgt, soll es morgen, am Montag, eine Klarstellung dazu geben. Das bestätigt heute auch Innenminister Karl Nehammer.

Corona-Partys sollen verhindert werden

Wie das Gesundheitsministerium in einer aktuellen Aussendung erklärt, sei es aus gesundheitlicher Sicht gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, eine Eingrenzung vorzunehmen. Auch werden auftretende „Corona-Partys“ befürchtet, die dadurch unterbunden werden sollen. Die Polizei soll durch den Erlass die rechtliche Handhabe besitzen, gegen solche Vorfälle vorzugehen.

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden bis Ostermontag auf nur mehr fünf Personen in einem Raum beschränkt. Davon nicht betroffen sind Personen, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese dürfen sich zusätzlich mit bis zu fünf weiteren Personen in einem geschlossenen Raum aufhalten. Den Bericht dazu findest du hier.