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Leben - Kärnten
Die Betreuungsdichte soll nach wie vor so gering wie möglich gehalten werden.
Die Betreuungsdichte soll nach wie vor so gering wie möglich gehalten werden. © pixabay.com

Unter besonderen Schutzmaßnahmen

Kinder­garten und Kita: Darf ich mein Kind nun betreuen lassen?

Kärnten – In einem Erlass des Gesundheitsministeriums, der am Freitag veröffentlicht wurde, heißt es, dass "alle Betreuungsangebote für alle Kinder sichergestellt und angeboten werden". Doch was bedeutet das nun genau? Darf ich mein Kind jetzt in den Kindergarten oder die Kita schicken oder nicht?

 3 Minuten Lesezeit (389 Wörter) | Änderung am 25.04.2020 - 13.54 Uhr

Das Gesundheitsministerium hat in einem neuen Erlass klargestellt, dass Kindergärten und Kindertagesstätten vorerst bis 15. Mai weiterhin geöffnet bleiben. Der eingeschränkte Betrieb, der bis 24. April gegolten hat, solle mit einer neuen Verordnung laut Landeshauptmann Peter Kaiser bis 15. Mai sichergestellt sein, damit Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, versorgt sind.

Betreuung unabhängig von Beruf und Ort

„Wir stellen damit sicher, dass alle Kinder betreut sind, unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit ihrer Eltern, ob die Arbeit im Home Office verrichtet wird, oder ob eine Betreuung zu Hause möglich ist, oder nicht“, erläutert Kaiser. In einem im März kundgemachten Erlass des Gesundheitsministers in Bezug auf die Kindergärten waren noch bestimmte Berufsfelder einzeln angeführt worden. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Trotzdem gilt weiterhin, dass die Betreuung durch Großeltern vermieden werden sollte.

Wer darf sein Kind nun betreuen lassen?

Laut dieser neuen Verordnung dürfen nun prinzipiell alle Eltern, egal welche Berufe sie ausüben, und welchen Arbeitsort sie aufsuchen müssen (also auch im Home-Office), ihre Kinder in den Kitas und Kindergärten betreuen lassen. Dennoch gelten weiterhin die Vorgaben des Landes und des Bundes, die Betreuungsdichte so gering wie möglich zu halten. Deswegen gilt nach wie vor, dass die Kinder weiterhin zu Hause betreut werden sollen, wenn dies möglich ist.

Betreuungsbedarf erheben

Mit der neuen Verordnung wurden sämtliche Betreiber von Kinderbetreuungseinrichtungen, private wie öffentliche, über die weitere Vorgangsweise informiert. Die Kindergartenbetreiber seien daher jetzt aufgefordert, den neuen Betreuungsbedarf zu ermitteln. Einige Einrichtungen in Kärnten starteten bereits damit, den Bedarf zu erheben. Die Kinder sollten in kleineren Gruppen, wenn möglich in mehreren Räumlichkeiten aufgeteilt, betreut werden. Essen oder die Nutzung der Waschräume sollten gestaffelt erfolgen. Ob die Betreuerinnen und Betreuer Mund-Nasen-Schutz tragen, obliegt den einzelnen Rechtsträgern.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

In einigen privaten Kindergärten und Kitas wurden bereits Maßnahmen gesetzt, um die Eltern, die Kinder und die PädagogInnen bestmöglich zu schützen. Unter anderem zählen dazu Maßnahmen wie:

  • Die Eltern und Pädagogen sollen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mundschutz tragen
  • Abstand halten, wenn Kinder in Einrichtung gebracht werden bzw. abgeholt werden, mindestens einen Meter
  • Kranke Kinder sollen ausnahmslos zu Hause bleiben
  • Auf ausreichende Händehygiene achten