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Sport - Kärnten
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Ab 15. Mai

Kärntner Fußball­verband: Das ist künftig beim Training zu beachten

Kärnten – Erfreuliche Nachricht für alle Fußballbegeisterten in Kärnten und Osttirol: Es geht wieder los! Trainingsstart ist am 15. Mai.

 4 Minuten Lesezeit (497 Wörter) | Änderung am 13.05.2020 - 07.53 Uhr

Der Fußball steht in den Startlöchern und bereitet sich auf den Trainingsstart ab dem 15. Mai 2020 nach der verordneten Zwangspause vor. Nach Veröffentlichung der Verordnung der Bundesregierung, mit der wieder ein Training unter gewissen Umständen möglich wird und welche am 14. Mai 2020 erwartet wird, könne es offiziell losgehen. Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die zukünftig beim Training beachtet werden müssen.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Abstand halten: Es gilt einen Mindestabstand von zwei Metern zu unseren Mitmenschen einzuhalten. Umarmen und Händeschütteln zur Begrüßung sind daher unbedingt zu unterlassen.
  • Hände waschen:  Von größter Bedeutung ist die Einhaltung strenger Hygienestandards. Diese umfassen das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und direkt nach dem Training. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies – wie bekannt – ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Weiters sollte spucken und Nase putzen auf dem Trainingsplatz vermieden werden. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause aufgefüllte Trinkflasche, Handtücher) und auf keinen Fall geteilt werden.
  • Gesundheitszustand: Spieler/-innen bzw. Trainer/-innen, die sich krank fühlen, dürfen nicht am Training teilnehmen und sollen sofort einen Arzt/Ärztin kontaktieren und den/die zuständige/n Trainer/-in bzw. den Verein informieren. Daher ist es auch wichtig, bei allen am Training beteiligten Personen vorab den Gesundheitszustand zu erfragen.

Was gilt es während des Training zu beachten?

Der Organisationsrahmen des Trainings ist laut dem Kärntner Fußball Verband (KFV) so zu wählen, dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann (das gilt auch für Besprechungen am Platz bzw. das Coaching während des Trainings). Eine Platzhälfte soll dabei von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden (bei der Größe der Trainingsgruppe haltet euch bitte an die behördlichen Vorgaben). Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. So gibt auch die Regelung des Mindestabstands die Auswahl der Trainingsinhalte vor. Das bedeutet, bis auf weiteres sind daher Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.

Umkleidekabinen werden nicht verwendet

Umkleidekabinen dürfen laut dem KFV leider nicht verwendet werden. Daher sei zu empfehlen, dass die Spieler/innen bereits in Trainingsbekleidung zum vereinbarten Zeit- punkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen. Die Körperpflege erfolgt zuhause. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss aber sichergestellt sein.

Dürfen Zuschauer dabei sein?

Zuschauer/-innen sind laut dem KFV beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inkl. U-12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. “Das Training ab dem 15. Mai kann für alle Akteure natürlich nur auf Freiwilligkeit und eigene Gefahr unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren”, teilt der Kärntner Fußball Verband abschließend mit.