fbpx
Region auswählen:
Politik - Kärnten
Bei Veranstaltungen wie Konzerten muss weiterhin ein Meter Abstand gehalten werden oder ein Sitzplatz zwischen Besuchern frei bleiben.
SYMBOLFOTO Bei Veranstaltungen wie Konzerten muss weiterhin ein Meter Abstand gehalten werden oder ein Sitzplatz zwischen Besuchern frei bleiben. © Landespolizeidirektion Kärnten

Ab 29. Mai:

Covid-19: Das ist bei kommenden Veranstaltungen zu beachten

Kärnten – Am heutigen Montag, dem 25. Mai, traten Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) vor die Presse und sprachen über den Fahrplan für die weiteren Öffnungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich. Veranstaltungen werden ab diesem Tag wieder stattfinden. Für Besucher gelten aber weiterhin Sicherheitsvorkehrungen.

 2 Minuten Lesezeit (259 Wörter) | Änderung am 25.05.2020 - 14.43 Uhr

Heute informierten Gesundheitsminister Rudolf Anschober und die neue Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer über die nächsten Öffnungsschritte in den Bereichen Kunst und Kultur, Freizeit und Bäder ab dem 29. Mai. Ab diesem Tag soll es Veranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern wieder geben.

Fahrplan für Veranstaltungen

Ende Mai können bis zu 100 Besucher wieder an Veranstaltungen in ganz Österreich teilnehmen. Ab 1. Juli sind Kulturveranstaltungen mit 250 Zuschauern erlaubt, ab 1. August mit bis zu 500, beziehungsweise 1.000 Zuschauern, allerdings nur mit eigener Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörden. Für Outdoorveranstaltungen gelten weitere Erleichterungen. Hier können ab 1. Juli bereits 500 Zuschauer beiwohnen. Ab 1. August sind 750 Besucher erlaubt und mit Extra-Genehmigung sogar 1.250.

Einige Sicherheitsvorkehrungen müssen bei allen Veranstaltungen weiterhin eingehalten werden.

Regeln bei Veranstaltungen

“Ein Meter Abstand gilt weiterhin als Grundregel”, erklärte Mayer in der Pressekonferenz. Im Veranstaltungsbereich gebe es nun aber auch Ausnahmen. Die angepasste Grundregel laute: “Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitzplatz zwischen Besuchern frei”. Personen aus dem gemeinsamen Haushalt dürfen aber auch bei Veranstaltungen nebeneinandersitzen. Gleich wie in der Gastronomie wird es auch vier Erwachsenen erlaubt sein, zusammen die Veranstaltung zu besuchen und auch nebeneinander zu sitzen.

Mund-Nasen-Schutz manchmal notwendig

Wenn der Abstand von einem Meter bei Veranstaltungen nicht eingehalten werden kann oder unterschritten wird, sei im Publikum ein Mund- und Nasenschutz zu tragen, so Mayer. Die Verordnung sollte, so die Kulturstaatssekretärin, den Betrieb der nächsten drei Monate sichern. Man hoffe aber, ab September weitere Lockerungen präsentieren zu können. Personenbeschränkungen werden nur für das Publikum gelten. Kulturschaffende oder Mitarbeiter zählen nicht dazu.