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Leben - Kärnten
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Mindestabstand bleibt!

Quadratmeter-Regel bei Gottes­diensten auf­gehoben

Kärnten – Wie das Land Kärnten berichtet, gab es heute, am 28. Mai 2020, weitere Lockerungen seitens des Gesundheitsministeriums. Unter anderem gilt ab Freitag, dem 29. Mai 2020, die 10-Quadratmeter-Abstandsregel für Gottesdienste nicht mehr. 

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (114 Wörter) | Änderung am 28.05.2020 - 12.20 Uhr

Bisher galt für die Gottesdienste, dass pro Teilnehmer zehn Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen musste. Wie das Land Kärnten berichtet, wird diese Regelung ab Freitag aufgehoben. Jedoch bleibt der Grundsatz bestehen, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen gehalten werden muss, die nicht im selben Haushalt leben.

Außerdem gilt …

Beim Betreten und Verlassen der Kirchen ist zudem ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Während der Kommunionsspendung darf nicht gesprochen werden. Dies gilt sowohl für den Priester als auch für die Gläubigen. An Begräbnissen und Hochzeiten dürfen ab Freitag bis zu 100 Personen teilnehmen. Für Taufen ist keine zahlenmäßige Beschränkung vorgesehen.