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Wirtschaft - Kärnten
Die für Buschenschanken gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von zehn Tagen sorgt derzeit für Kritik in der Kärntner Politik.
SYMBOLFOTO Die für Buschenschanken gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause von zehn Tagen sorgt derzeit für Kritik in der Kärntner Politik. © pixabay.com

Zwangspause sorgt für Kritik:

Buschen­schanken schließen im August: Gesetzes­änderung gefordert

Kärnten – Neben den klassischen Gastronomiebetrieben leiden derzeit natürlich auch Kärntens Buschenschanken teilweise unter höchst dramatischen Umsatzeinbußen. Nun sieht das Kärntner Gesetz außerdem eine Zwangspause von zehn Tagen vor, die heuer in die Hauptsaison fallen würde. Eine Gesetzesänderung wird gefordert.

 2 Minuten Lesezeit (330 Wörter) | Änderung am 01.06.2020 - 08.13 Uhr

Im Jahr 2020 ist vieles anders als gewohnt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation konnten etwa die Kärntner Buschenschanken nicht wie gewohnt rund um die Osterfeiertage aufsperren. Erst Mitte Mai konnte geöffnet werden. Das führte bereits zu Beginn der Saison zu teils großen Umsatzeinbußen.

Kärntner Gesetz sieht Zwangspause vor

Die bäuerlichen Betriebe, die ihre Produkte in Kärnten direkt in einer Buschenschanke vermarkten, müssen, entsprechend einer Regelung im Gesetz, jedes Jahr eine “Zangspause” von zehn Tagen einhalten. In dieser Zeit muss der Vertrieb in der Buschenschenke unterbrochen werden. Aufgrund der späteren Öffnung im heurigen Jahr fällt diese Zwangspause jedoch direkt in die Hauptsaison im August und somit in die umsatzstärkste Zeit des Jahres.

Abschaffung/Adaptierung gefordert

Wie der ORF Kärnten kürzlich berichtete, verhandelt die Kärntner Landwirtschaftskammer bereits gemeinsam mit dem Agrarreferat des Landes und den Direktvermarktern über eine Abschaffung der zehntägigen Sperre. Die Sperre sorgt aber nicht nur bei den Buschenschank-Betreibern selbst für Kritik. Team Kärnten-Chef, Gerhard Köfer, forderte etwa eine Adaptierung des Buschenschankgesetzes, um den Betrieben mehr Flexibilität zu ermöglichen. Wir haben berichtet.

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Gerhard Köfer, Team Kärtnen, fordert eine Adaptierung des Buschenschankgesetzes für mehr Flexibilität.

Gerhard Köfer, Team Kärtnen, fordert eine Adaptierung des Buschenschankgesetzes für mehr Flexibilität. - © 5min.at

FPÖ-Kärnten für dauerhafte Abschaffung der Sperrzeit

Auch der Kärntner FPÖ-Obmann, Gernot Darmann, äußerte sich in einer Aussendung zu dem Thema. Darin heißt es: „Die im Kärntner Buschenschankgesetz vorgesehene 10-Tages-Sperre muss sofort aufgehoben werden, damit unsere bäuerlichen Buschenschanken planen und aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung bereits erlittene Einnahmenausfälle teilweise ausgleichen können. Für viele bäuerliche Betriebe, die es ohnehin sehr schwer haben, ist das Buschenschankrecht eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle. Daher tritt die FPÖ für eine dauerhafte Abschaffung der 10-Tages-Sperrzeit ein.”

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FPÖ-Obmann Gernot Darmann: “Die im Kärntner Buschenschankgesetz vorgesehene 10-Tages-Sperre muss sofort aufgehoben werden!”

FPÖ-Obmann Gernot Darmann: “Die im Kärntner Buschenschankgesetz vorgesehene 10-Tages-Sperre muss sofort aufgehoben werden!” - © FPÖ

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