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Wirtschaft - Villach
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Rechnungshof empfiehlt:

Baumaßnahmen: “Land soll sich mehr an Dringlichkeit orientieren”

Kärnten – Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Erhaltung der Landesstraßen überprüft. Er empfiehlt den Straßenzustand objektiv zu bewerten. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sollte sich das Land stärker an der Dringlichkeit orientieren.

 4 Minuten Lesezeit (531 Wörter) | Änderung am 09.06.2020 - 12.18 Uhr

“Den Zustand der Landesstraßen bewerteten Bedienstete des Landes kaum durch Messungen, sondern vorwiegend anhand visueller Wahrnehmungen”, so der Rechnungshof in der heutigen Presseaussendung.

Visuelle Zustandsbewertung

Oberflächenschäden beurteilten Bedienstete anhand von Erschütterungen während einer Befahrung. Aber: Verschiedene Personen könnten Schäden unterschiedlich einstufen und bei Erschütterungen können auch PKWs die Wahrnehmung beeinflussen. Der LRH kritisiert, dass das Land die Griffigkeit der Fahrbahn nicht beurteilte und empfiehlt vor allem im Sinne der Sicherheit, dieses Kriterium bei der Bewertung aufzunehmen. Der LRH kritisiert auch, dass das Land die Zustandsbewertungen nicht dokumentierte und sie deswegen nicht nachvollziehbar sind.

Empfehlung: Messfahrzeug

Analog zur Vorgehensweise des Landes bewertete der LRH selbst 65 zufällig ausgewählte Straßenabschnitte im Jahr 2016. Bei einem Drittel der Straßenabschnitte kam der LRH zu einem anderen Ergebnis als das Land bei seiner letzten Bewertung im Jahr 2014. Darüber hinaus fiel auf, dass sich einige Straßenabschnitte, die das Land mit der gleichen Güteklasse bewertete, deutlich voneinander unterschieden. Manche Straßenabschnitte bewertete das Land bei einer nachfolgenden Bewertung besser, obwohl sie in der Zwischenzeit gar nicht saniert worden waren. Daher lautet die Empfehlung: „Um die Zustandsbewertungen objektiv durchzuführen, sollte das Land ein Messfahrzeug verwenden. Das würde auch dazu beitragen, die Zustandsbewertungen zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.

Bewertung der Dringlichkeit

Die Dringlichkeit der Sanierungen von Landesstraßen bewertet das Land alle fünf Jahre. Bei Landesstraßen B berechnet das Land die Dringlichkeit anders als bei den Landesstraßen L. Der LRH kritisiert, dass die Berechnungsmethode für Landesstraßen L eine höhere Dringlichkeit ergibt, obwohl die Landesstraßen B wesentlich mehr Verkehr und eine höhere Bedeutung haben. „Das Land sollte die Dringlichkeit für Sanierungen von Landesstraßen B und L einheitlich ermitteln. Dabei sollte es relevante Aspekte wie Unfallzahlen und die Verkehrsauslastung berücksichtigen“, so Direktor Bauer.

Reihung nach Dringlichkeit

Der LRH kritisiert, dass das Land die Dringlichkeitsreihung im Programm für Straßenbaumaßnahmen als dringlich beurteilte Sanierungen zu wenig berücksichtigt. In den Jahren 2004 und 2009 beurteilte das Land 173 Bauabschnitte mit Dringlichkeit 1. Nur 49 Prozent davon setzte es um, einige mit jahrelanger Verzögerung. Von 2003 bis 2018 gab das Land 72 Millionen Euro für Landesstraßen B der Dringlichkeit 1 bis 3 aus. Der LRH kritisiert, dass davon nur 14 Millionen für Straßen mit Dringlichkeit 1 verwendet wurden. Bei den Landesstraßen L betraf nur ein Drittel der Ausgaben (45 Millionen) die Dringlichkeitsklasse 1. “Das zeigt, dass das Land bei der Umsetzung der Baulose die Dringlichkeitsreihungen zu wenig berücksichtigte.” Daher empfiehlt der Landesrechnungshof das System der Dringlichkeitsreihung so umzugestalten, dass alle notwendigen Aspekte berücksichtigt werden und das Land die Umsetzung der Baumaßnahmen danach ausrichten kann.

Erste politische Reaktionen

„Die Anschaffung eines Spezialmessfahrzeuges – wie bereits in anderen Bundesländern vorhanden – ist diesbezüglich unbedingt durchzuführen, damit von der subjektiven Zustandsbewertung von Landesstraßen abgegangen werden kann und die straßenbaulichen Maßnahmen für den Kärntner Steuerzahler auch nachvollziehbar sind. Oberste Prämisse ist die gefahrlose Benutzung unserer Landesstraßen für die Kärntner Bürger“, erklärt der Vorsitzende des Kontrollausschusses FPÖ-Chef Gernot Darmann in einer ersten Stellungnahme.