Fingerabdrücke nicht vom Verdächtigen
Die am Tatort gefundenen Fingerabdrücke, die von den Ermittlern an den Wandfließen und auf dem Türrahmen sichergestellt werden konnten, können laut der Verteidigung nicht dem Verdächtigen zugeordnet werden und sollen den Angeklagten entlasten. “Natürlich werden in der Wohnungen auch andere Fingerabdrücke zu finden sein”, damit entkräftet ein Ermittler diesen Vorstoß der Verteidigung.
Gerichtsmediziner zeigt grauenvolle Bilder
Als Zeuge wurde um etwa eine Stunde nach Prozessbeginn ein Gerichtsmediziner geladen. Er schildert die grauenvollen Tatsachen und legt Beweisbilder des Tatortes vor. Zu sehen ist das gewaltsam getötete Mordopfer. Auch das ungeborene Kind der Ermordeten hat den Gewaltakt nicht überlebt. Einige Anwesende verlassen den Gerichtssaal angesichts der schockierenden Bilder. Selbst nach der stumpfen Gewalteinwirkung dürfte das Opfer nach Aussagen des Gerichtsmediziners noch am Leben gewesen sein. Der Täter habe die Schwangere dann unter das Wasser gedrückt, wodurch sie verstarb. Das Bewusstsein des Opfers dürfte durch die Gewalteinwirkung bereits eingeschränkt gewesen sein.
DNA-Spuren nachgewiesen
Knapp zwei Stunden nach Prozessbeginn führt ein Sachverständiger die komplexen DNA-Spuren vor den Geschworenen aus. Wie bereits berichtet konnten auf dem zu den Beweisen zugelassenen T-Shirt DNA-Spuren des Angeklagten und der Ermordeten nachgewiesen werden. Diese würden den Mord jedoch noch nicht belegen. Der Angeklagte gibt bekanntlich zu, Kontakt zu dem Opfer gehabt zu haben. An den im Müll gefundenen Turnschuhen wurden keine verwertbaren DNA-Spuren gefunden. Allerdings spielen die Schuhe eine andere wichtige Rolle im Prozess. So soll das Schuhprofil nämlich auf dem Opfer nachgewiesen worden sein. Ebenfalls sollen Katzenhaare und Einstreu der Tiere im Profil der Schuhe zu finden gewesen sein. Der Angeklagte behauptet vor Gericht, dass die Schuhe nicht ihm gehören würden.
War der Angeklagte am Tatort?
Bei den Auswertungen der Mobilfunkdaten gibt der Sachverständige zu Protokoll, dass die vom Angeklagten angegebenen Aufenthaltsorte nicht möglich seien. Der Tatverdächtige bestritt zu Beginn der Ermittlungen zur Mordnacht am Tatort gewesen zu sein. Diese Aussage scheint nun widerlegt. Anrufe seiner Ehefrau habe der Angeklagte zur Tatzeit ignoriert, sie landeten in der Mobilbox. Dennoch bestreitet der Tatverdächtige den Mord. Er wollte einfach seine Ruhe haben, so lautete seine Aussage bezüglich der Telefondaten.
Möglicher zweiter Verdächtiger?
Eine Zeugin will wenige Tage vor der Tat beobachtet haben, wie sich ein Unbekannter über den Balkon Zugang zu der Wohnung verschaffen wollte. Für die Verteidigerin Lanschützer ist damit ein möglicher zweiter Verdächtiger im Zusammenhang mit dem Mord im Spiel. Sie fordert eine Auswertung der Handydaten des Angeklagten von diesem Abend, dem 14. August. Damit wäre zu beweisen, dass sich der 36-jährige Tatverdächtige an diesem Abend in seiner Wohnung aufgehalten habe.