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Wirtschaft - Kärnten
Für WKK-Präsident Jürgen Mandl ist es wichtig, Fachkräfte an die Betriebe zu binden und Know-how im Unternehmen zu halten.
Für WKK-Präsident Jürgen Mandl ist es wichtig, Fachkräfte an die Betriebe zu binden und Know-how im Unternehmen zu halten. © WKK/Helge Bauer

Beihilfe verlängern, Genehmigung kürzen:

WKK-Präsident Mandl fordert Änderungen bei Kurzarbeits­regeln

Kärnten – Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit geht immer weiter zurück. Trotzdem wird Kurzarbeit auch in Zukunft ein großes Thema sein. Der Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, Jürgen Mandl, fordert daher, die Regelungen zur Kurzarbeit für Unternehmen attraktiver zu machen.

 4 Minuten Lesezeit (571 Wörter)

Mit Stand 13. Juli 2020 befanden sich in Österreich 454.171 Menschen in Kurzarbeitszeitprojekten und haben dank der umfangreichen Unterstützung des Bundes in Form der Kurzarbeitsbeihilfe nicht ihren Arbeitsplatz verloren. Die Summe der kurzarbeitenden Beschäftigten ist seit dem Höhepunkt der Coronakrise Mitte Mai 2020 – zeitweilig gut 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit waren – stark rückläufig. Trotz dieser positiven Entwicklung werden viele Branchen noch länger unter der Krise leiden und Kurzarbeit als Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen nutzen. „Kurzarbeit ist einer Kündigung nach Möglichkeit immer vorzuziehen, das hilft dem Unternehmen und dem Mitarbeiter“, unterstreicht WK-Präsident Jürgen Mandl. Auch wenn Betriebe stark von der Coronakrise betroffen seien und unter Auftragsrückgängen oder Stornierungen leiden würden, sei es wichtig, Fachkräfte an die Betriebe zu binden und Know-how im Unternehmen zu halten, um nach der Krise wieder effektiv hochfahren zu können.

Beihilfe verlängern

„Um Kurzarbeit für Unternehmen weiterhin attraktiv zu halten, bedarf es einiger Nachjustierung“, sieht Mandl Änderungsbedarf an den jetzigen Regelungen: „Corona-Kurzarbeit muss für alle Unternehmen mindestens bis zum 30. September 2020 gelten, auch für Unternehmen, die bereits vor dem 1. April mit Kurzarbeit begonnen haben. Da viele Branchen langfristige Perspektiven brauchen, sollte die anschließende Kurzarbeitshilfe ab Anfang Oktober jeweils für sechs Monate zu beantragen sein und bis auf 24 Monate verlängert werden können.“

Genehmigungsverfahren kürzen

Die Kurzarbeitsförderung solle weiterhin möglichst alle, zumindest aber die meisten Mehrkosten umfassen, sodass Arbeitgeber weiterhin nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung tragen müssten. Außerdem solle das Genehmigungsverfahren für die KUA deutlich einfacher und schneller angelegt werden, um für die Unternehmen weiterhin attraktiv zu bleiben. Die Kurzarbeitszeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer solle künftig auch sinnvoller genutzt werden: Zusammen mit den Gewerkschaften fordert die Wirtschaftskammer dazu auf, die Kurzarbeitsbeihilfe mit Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten zu verknüpfen und so trotz verminderter Arbeitsleistung einen Mehrwert für Betriebe und Mitarbeiter zu generieren.

Arbeitszeitverkürzung bringt keine neuen Arbeitsplätze

Eine klare Absage erteilt WK-Präsident Mandl der Forderung nach einer generellen Arbeitszeitverkürzung: „Es ist ein offenbar sehr haltbarer Irrglaube, dass eine fixe Menge an Arbeit existiert, die man aufteilen und so mehr Arbeitsplätze schaffen kann. Gerade in der Krise, die eine Reduktion der geleisteten Arbeit um rund 6,5 Prozent mit sich bringt, müssen wir die vorhandenen Mittel gezielt zur Schaffung neuer Jobs einsetzen. Eine reduzierte Arbeitszeit schmälert unweigerlich die Wertschöpfung und damit die Kaufkraft, was sich wiederum negativ auf die Wirtschaft auswirkt – ein Kreislauf, den es unbedingt zu verhindern gilt.“ Zudem zeige eine aktuelle Market-Umfrage, dass 68 Prozent der Betriebe wegen einer Arbeitszeitverkürzung keine neuen Mitarbeiter einstellen würden.

Negativbeispiel Frankreich

„Wir denken auch an den Tag nach der Krise“, so Mandl, „denn in vielen Branchen besteht auch jetzt ein Fachkräftemangel. Durch die Pensionierung der Babyboomer-Generation schrumpft das Arbeitskräftepotenzial weiter. Eine Arbeitszeitverkürzung würde diesen Mangel noch verschärfen.“ In Frankreich, wo die wöchentliche Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich auf 35 Stunden gesenkt worden sei, habe die Wirtschaft massiv Schaden davongetragen und im Endeffekt habe die Verkürzung mehr Jobs gekostet als geschaffen. Dieses Beispiel müsse man sich zu Herzen nehmen, um teure und tragische Fehler zu vermeiden. Einen positiven Effekt sieht Mandl in der jüngst beschlossenen Investitionsprämie, die nach WKÖ-Berechnungen über drei Jahre 1,2 Milliarden Euro an Wertschöpfung generieren und 11.450 Arbeitsplätze finanzieren werde.