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Politik - Kärnten
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"Nachteil für heimische Händler beseitigt"

Steuer-Frei­grenze für Online-Bestel­lungen bald Ge­schichte

Kärnten/Österreich – Mit 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte sein. Finanzminister Blümel kündigte entsprechende Schwerpunktkontrollen beim Zoll an. Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt.

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Mit 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte sein. “Die Umsetzungsschritte laufen auf allen Ebenen”, so Finanzminister Gernot Blümel, der sich über die Zusammenarbeit mit dem Handelsverband und der Post AG zufrieden zeigt: “Wir gehen gemeinsam gegen Wettbewerbsverzerrung vor […]. Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt”, so der Finanzminister.

Derzeit noch ohne Abgabeneinhebung

Derzeit werden Sendungen bis 22 Euro, die im Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgabeneinhebung zugestellt. Bei den sogenannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten ins Hintertreffen führt. Vor allem billige Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben. Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.

Finanzminister kündigt Schwerpunktkontrollen an

„Durch verstärkte Zusammenarbeit und konkrete Schwerpunktsetzung werden wir Importe von Kleinsendungen aus Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier nehmen. Damit schützen wir die Interessen der österreichischen Unternehmen und gehen gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen vor“, kündigt Finanzminister Blümel entsprechende Schwerpunktkontrollen beim Zoll an.

Wegfall der Freigrenze ab Juli 2021

In knapp einem Jahr, mit dem Wegfall der EUSt-Freigrenze, sind ab 1.Juli 2021 somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu melden, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Um den österreichischen Handel, der, laut Blümel, besonders unter den derzeitigen Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.