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Immer freitags:

Maskenpflicht bei „Dämmer-Shopping-Events“ in Spittal

Spittal an der Drau – Die BH Spittal verordnet zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 3 Minuten Lesezeit (361 Wörter)

Diesen Freitag, dem 24. Juli 2020, sowie an fünf weiteren Freitagen finden in Spittal an der Drau sogenannte Dämmer-Shopping Events statt. Aus diesem Grund hat sich die Bezirkshauptmannschaft dazu entschlossen, eine zeitlich und örtlich begrenzte Verordnung zu erlassen. Für die Besucherinnen und Besucher der Dämmer-Shopping-Events ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes an öffentlichen Orten im Stadtkern von Spittal und entlang der Lokalmeile verpflichtend.

Sicherheitsabstand werde oft nicht eingehalten

Erfahrungswerte aus ähnlichen Veranstaltungen haben gezeigt, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Besuchern häufig nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Zudem wäre auch eine etwaige Kontaktpersonenerhebung in diesem Zusammenhang deutlich erschwert.

Hier muss Maske getragen werden:

Von der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau wurde das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes konkret für folgende öffentliche Orte verordnet:

  • Der Drautal Straße B 100 ab der Lieser-Brücke (Brückenstraße – Hauptplatz – Burgplatz – Tiroler Straße) bis auf Höhe Objekt Tiroler Straße 2 (Firma Gloriette).
  • Der Katschberg Straße B 99 ab der Burgplatzkreuzung bis auf Höhe Objekt Neuer Platz 19 (Filiale Austrian Anadi Bank) inklusive des Neuen Platzes.
  • Der Rathausgasse, des Rathausplatzes sowie Am Rathausplatz, der Ebnergasse und der Siebenbürgergasse – jeweils im gesamten Verlauf und der Bernhardtgasse von der Kreuzung mit der Katschberg Straße B 99 bis zur Kreuzung mit der Liesersteggasse und der Liesersteggasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100).
  • Der Ortenburger Straße (Baldramsdorfer Straße L 5) von der Abzweigung am Hauptplatz (B 100) bis zur Kreuzung Jahnstraße – der Jahnstraße bis zur Kreuzung mit der Litzelhofenstraße – der Litzelhofenstraße bis zur Kreuzung mit der Kirchgasse, die Kirchgasse und die Grebmergasse – im gesamten Verlauf sowie der Bogengasse von der Kreuzung mit der Kirchgasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100) und in die Lederergasse und der Ponauer Straße von der Kreuzung mit der Bogengasse bis auf Höhe Objekt Ponauer Straße 3a.
  • Sowie im Bereich des Schlossparks rund um den Springbrunnen und der Zugänge zum Springbrunnen, abzweigend von der Burgplatzkreuzung (B 100 – B 99) und vom Gendarmerieplatz.
  • Eingeschlossen sind die Parkplätze und die begleitenden öffentlichen Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr (wie Gehsteige, Gehwege, Stiegenab- bzw –aufgänge).