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Aktuell - Villach
Der Mund-Nasen-Schutz darf im Villacher Rathaus nur dann abgenommen werden, wenn die dortigen Mitarbeiter durch Plexiglasscheiben von den Kunden getrennt sind.
Der Mund-Nasen-Schutz darf im Villacher Rathaus nur dann abgenommen werden, wenn die dortigen Mitarbeiter durch Plexiglasscheiben von den Kunden getrennt sind. © 5min

Neue Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft:

Auch im Villacher Rathaus gilt die Maskenpflicht

Villach – Die verschärften Corona-Maßnahmen haben auch Konsequenzen für den Kundenverkehr im Magistrat Villach.

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Ab sofort darf das Rathaus nur mehr mit Mund-Nasen-Schutz-Maske betreten werden. Im Einzelfall kann die Maske in jenen Bereichen abgenommen werden, wo die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Magistrats durch eine Plexiglasscheibe von der Kundin oder dem Kunden getrennt ist.

Diese Vorschrift ist Teil der ab heute, Montag, geltenden neuen Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung.