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Aktuell - Kärnten
© Collage: pexels/ 5min.at

Maßnahmen verschärft

Neue Maßnahmen: Privat­ver­anstaltungen auf zehn Per­sonen be­schränkt

Kärnten – Im Zuge einer Pressekonferenz gab die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag neue Corona-Maßnahmen bekannt.

 3 Minuten Lesezeit (365 Wörter) | Änderung am 17.09.2020 - 14.43 Uhr

In letzter Zeit steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder deutlich an. Fast täglich gibt es österreichweit über 700 Neuinfektion. Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer informierten deshalb heute, 17. September, über “Aktuelles zum Coronavirus”. Im Zuge dessen wurden verschärfte Maßnahmen bekannt gegeben.

Die meisten Ansteckungen im privaten Bereich

Laut Kurz haben alle Regionen eines gemeinsam: Die Zahl der Infizierten steigt. „Daher müssen wir jetzt reagieren, um einen 2. Lockdown zu verhindern.“ Ansteckungen finden dabei vor allem im privaten Bereich statt. z.B. bei Geburtstagsfeiern. Daher hat die Bundesregierung drei Maßnahmen gesetzt, die ab Montag, 0 Uhr, in ganz Österreich gelten.

3 Maßnahmen in ganz Österreich

  • “Soziale Kontakte müssen reduziert werden”, so Kurz. Sämtliche Privatveranstaltungen, welche Indoor stattfinden werden auf zehn Personen beschränkt. Outdoor gilt weiterhin die Grenze von 100 Personen. Für professionelle Veranstaltungen bleiben die bisher geltenden Regelungen bestehen. Ausgenommen von der neuen Zehn-Personen-Begrenzung im Indoorbereich sind Begräbnisse.
  • Weiters darf die Konsumtation in der Gastronomie Indoor nur im Sitzen stattfinden. “Vor allem in der Nachtgastronomie gab es viele Ansteckungen”, so Kurz. Auch in der Gastronomie gilt, dass maximal zehn Personen an einem Tisch sitzen dürfen.
  • Weiters wurde die MNS-Pflicht ausgeweitet. Die Maske ist weiterhin im Handel, Märkten, Messen, bei religiösen Feiern, usw. zu tragen. 5 Minuten hat berichtet. Des Weiteren muss nun auch in der Gastronomie ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. “In allen Bereichen, wo man in Bewegung ist”, so Kurz. Am Tisch gibt es keine Maskenpflicht.

Regelung gilt im öffentlichen Bereich

Kurz betont, dass es nicht Grundrechtskonform ist, für die eigenen vier Wände Vorgaben zu machen. Die Zehn-Personen-Regelung gilt für öffentliche Orte, wie zum Beispiel in Restaurants, wo es möglich ist größere, private Feierlichkeiten abzuhalten.

Der Innenminister Karl Nehammer weist darauf hin, dass es bei Nichteinhaltung zu Anzeigen und Strafen in der Höhe von bis zu 1450 Euro kommen kann.

Aktuelle Fallzahlen

In Kärnten gibt es aktuell 72 aktiv mit Corona infizierte Personen (Stand, 17. September 13 Uhr). Sieben davon sind hospitalisiert, eine Person befindet sich auf der Intensivstation. Österreichweit gab es von Mittwoch auf Donnerstag wieder 780 Neuinfektionen. Bisher gab es in Österreich 35.853 positive Testergebnisse.