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Wirtschaft - Kärnten
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Weitere Unterstützungsmaßnahmen:

WK-Forderung nach Ver­längerung des Härte­fall-Fonds um­gesetzt

Kärnten – Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass nun für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird.

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Die österreichische Bundesregierung hat weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden durch Covid-19 fixiert.

Bürokratische Entlastung

Der Ministerrat hat mit dem “Once-Only-Prinzip” einen von der Wirtschaft eingeforderten wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung gesetzt: Unternehmen müssen Daten bzw. Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, nur einmal bereitstellen. Dadurch entfallen künftig mühsame Mehrfacheingaben.

Förderzeitraum beim Härtefall-Fonds verdoppelt

Die von der Wirtschaftskammer geforderte Verdoppelung der förderbaren Monate wird nun umgesetzt. Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass nun für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird. Es kann für bis zu zwölf Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden.

Das schaffe Planbarkeit und sei eine Stütze in dieser so herausfordernden Zeit. Auch der NPO-Fonds und der SVS-Künstlerfonds wurden entsprechend verlängert.