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Prozess

Okkultes Trio: Wieder lebens­lange Haft für die Haupt­angeklagte

Klagenfurt – Am heutigen Dienstag, dem 20. Oktober 2020, fiel ein Urteil rund um den Fall des okkulten Trios aus dem Bezirk Villach-Land. Die Hauptangeklagte wurde erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

 1 Minuten Lesezeit (221 Wörter) | Änderung am 20.10.2020 - 17.20 Uhr

Laut Anklage sollen die drei Frauen in einer sektenartigen Organisation für einen Mord, mehrere Brandstiftungen und mehrere Betrügereien verantwortlich sein. Bereits im Jänner 2020 gab es ein Urteil in dem Fall. Damals wurde die Hauptangeklagte, eine Frau aus dem Bezirk Villach-Land zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Ihr Urteil wurde jedoch vom Höchstgericht aufgehoben, aufgrund von Verfahrensfehlern im ersten Prozess.

Geschworene berieten sich stundenlang

Im Zuge der letzten beiden Tage wurde der Fall erneut vor Gericht aufgerollt. Geleitet wurde der Prozess von Richter Manfred Herrnhofer, dem Vizepräsident des Klagenfurter Landesgerichts. Im heutigen Plädoyer forderte Staatsanwältin Bettina Dumpelnik Schuldsprüche für das Trio. Die Verteidigerin der Hauptangeklagten, Christine Lanschützer, wollte hingegen einen Freispruch von der Anstiftung zum Mord sowie der Brandstiftung erwirken. Neue Geschworene mussten beim heutigen Prozess ein Urteil fällen. Nach stundenlanger Beratung kamen diese schlussendlich zu einem Entschluss.

Wieder lebenslang

Wie soeben bekannt wurde, ist die Hauptangeklagte erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die zweite Angeklagte bekam eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Die Dritte im Bunde wurde zu drei Jahren verurteilt. Sowohl die Hauptangeklagte, wie auch die Zweitangeklagte kommen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es handelt sich hierbei um dieselben Strafen, wie beim ersten Prozess. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin der Hauptangeklagten hat Berufung angemeldet.