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Drogenkonsum ging schief:

Mutmaßlicher Dealer wegen unter­lassener Hilfe­leistung ver­uteilt

Klagenfurt – Ein 34-jähriger Kärntner musste sich am heutigen Dienstag, dem 20. Oktober 2020, wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Laut Anklage soll ein lebensbedrohlicher Zustand bei einem Heroinkonsumenten eingetreten sein. Anstatt die Rettungskräfte sofort zu alarmieren sei die Person zuerst aus der Wohnung getragen worden. 

 1 Minuten Lesezeit (194 Wörter)

Drei Personen mussten sich am heutigen Dienstag, dem 20. Oktober 2020, vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Zum einen stand der Hauptangeklagte wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht. Zum anderen wird den drei Angeklagten zur Last gelegt, Heroin und Kokain von Slowenien nach Österreich eingeführt zu haben. Als Richter wurde Mag. Dietmar Wassertheurer bestimmt.

Zwei Jahre für den Hauptangeklagten

Der Vorfall rund um die unterlassene Hilfeleistung soll sich bereits im Juli 2020 in Klagenfurt ereignet haben. Die Angeklagten sollen dort, laut Medienberichten, Drogen konsumiert haben. Wie aus der Anklage zu entnehmen ist, trat in der Folge bei einem der Heroinkonsumenten ein lebensbedrohlicher Zustand ein. Doch anstatt sofort Erste Hilfe zu leisten, habe der Erstangeklagte den Mann gemeinsam mit einem Freund vor das Haus getragen. Ein dritter Anwesender setzte die Rettungskette in Gang. Nur aus diesem Grund überstand der Mann den Vorfall. Der Hauptangeklagte wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verfahren ausgeschieden

Weiters stand der Hauptangeklagte gemeinsam mit zwei weiteren Männern wegen Suchtgifthandels vor Gericht. Hier gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Da – laut Medienberichten – einer der drei Angeklagten nicht zum Gerichtstermin erschien, wurde das Verfahren ausgeschieden.