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Leben - Klagenfurt
Der Imker Sandro Hutter aus Stockenboi kämpfte über Jahre vor Gericht um die Farbe von Bienen-Hintern.
Der Imker Sandro Hutter aus Stockenboi kämpfte über Jahre vor Gericht um die Farbe von Bienen-Hintern. © Privat

Urteil gefällt

Skurril: Stacheliges Hinterteil von Bienen landete vor Gericht

Stockenboi/Kärnten – Ein skurriler Streit rund um eine Bienenrasse beschäftigte über Jahre in Kärnten das Gericht, bei dem es im Prinzip darum ging, ob die echte Kärntner Biene „Carnica“ einen gelben Hintern haben muss oder nicht und der schon tausende Euro an Kosten verschlang.

 3 Minuten Lesezeit (435 Wörter)

Von Manfred Wrussnig. „Es ging also, salopp gesagt, nicht um des Kaisers Bart, sondern um der Biene Hintern und den Prozess habe ich jetzt gewonnen, ich hatte recht, der Hintern  ist gelb“, freut sich Sandro Hutter aus Stockenboi und mit ihm zahlreiche Imker in Kärnten.  Er hat in den zwei Jahren Streit elf Stunden im Gerichtssaal verbracht, und „einer Gutachterin und dem Landesverwaltungsgericht eine saftige juristische Abreibung verpasst“, schmunzelt der Prozessgewinner.

Nur die “Carnica” Biene darf in den Stock

Um zu überprüfen, ob die Kärntner Imker zur Honiggewinnung wohl die richtige Bienenrasse verwenden, werden sie regelmäßig von Gutachtern des Landes kontrolliert, denn es darf nur die „Carnica“ Biene in den Stöcken vorgefunden werden. Ihr Erscheinungsbild ist leicht erklärt: sie ist von Kopf bis Fuß mausgrau, samt Hinterteil. „So dachte man“, erklärte Sandro Hutter kämpferisch, denn als die Sachverständige Imkerin Hutters Bienen kontrollierte, sah sie fürchterliches: „Die Mehrzahl der Bienen dort hatte ein gelbes Hinterteil, waren ihrer Meinung nach Fremdbienen, jedenfalls hat sie verlangt, dass die Bienenkönigin zu töten ist und eine andere, die Carnica, in den Stock zu geben ist“, schildert Hutter, wie der Streit begann.

Gericht verhandelte den Hintern der Bienen

Über seinen Anwalt Martin Schneider aus Deutschlandsberg bekämpfte Hutter das Gutachten der Sachverständigen beim Landesverwaltungsgerichtshof, legte 90 Beweismittel dagegen vor, aus denen klar hervorging, dass die echte Kärntner Biene ein gelbes Hinterteil haben darf und – verlor trotzdem. Der Hintern hat grau zu bleiben, wurde entschieden. Gegen das Urteil legte Hutters Anwalt, eine außerordentliche Revision beim Bundesverwaltungsgerichtshof in Wien ein und er hat jetzt das Ergebnis in Händen. Hutter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat mir bestätigt und das auf mehr als 10 Seiten begründet, dass die echte Kärntner Biene einen gelben oder eben anders gefärbten als grauen Hintern haben darf!“  Und: „Das Urteil aus Wien hat jenes aus Klagenfurt regelrecht zerpflückt und zerlegt, mir richtig Honig ums Maul geschmiert und in allen Punkten recht gegeben.“

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Am Verwaltungsgerichtshof in Wien wurde dem Kärntner Imker recht gegeben.

Am Verwaltungsgerichtshof in Wien wurde dem Kärntner Imker recht gegeben. - © KK

Carnica-Fall nun wieder Landessache…

Doch der Streit um das Hinterteil der Biene ist noch nicht aus, denn jetzt muss sich das Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt neuerlich mit dem stacheligen Hinterteil beschäftigen. Hutter: “Sie müssen sich jetzt mit dem Urteil aus Wien noch ein Mal beschäftigen und endgültig klären, darf die Biene in Kärnten einen gelben Hintern haben oder nicht, wenn ja, hätte ich Geschichte geschrieben.“ Sein Anwalt: “In Klagenfurt muss nun alles neu verhandelt und begutachtet werden.“

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