Covid-19-Verordnung präzisiert:
Internetbekanntschaften sind keine Bezugspersonen
Kärnten – Mit 27. November 2020 tritt nun eine neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin wurden einige Detailänderungen und Präzisierungen vorgenommen.
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Private Frisörbesuche sind ab Freitag nicht mehr erlaubtDie vorgelegte Novellierung der COVID-19-Verordnung beinhaltet unter anderem eine Präzisierungen des Begriffs “engste Angehörige”. Dazu zählen nur Eltern, Kinder und Geschwister. Eine Ausnahme gibt es nur für die Aufsicht von Kindern. Dies dürfen zum Beispiel auch die Großeltern übernehmen.
Internetbekanntschaften sind keine Bezugspersonen
Auch bei der Erlaubnis, einzelne wichtige Bezugspersonen zu sehen, wurde nachgebessert. Diese Regelung gilt nur für jene Personen, mit denen mehrmals wöchentlich physischer Kontakt gepflegt wird. Dazu zählen also keine Internetbekanntschaften.
Nur einzelne Personen treffen
Weiters weist die österreichische Bundesregierung darauf hin, dass sich Personen aus einem Haushalt mit nur einer Person aus einem Haushalt treffen dürfen. Erlaubt sind der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelne engste Angehörigen oder einzelne Bezugspersonen. Dies gilt auch beim Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Der Nikolausbesuch ist erlaubt
Beim Ausgangsgrund für berufliche Zwecke wird in der rechtlichen Begründung zudem dargelegt, dass damit wie bisher auch ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst sind, darunter auch der Nikolausbesuch.