Für Massentestungen:
Land Kärnten sucht medizinisches Personal
Kärnten – Für die geplanten Massentestungen vom 11. bis 13. Dezember sucht das Land Kärnten aktuell noch medizinisches Personal.
In Vorbereitung auf die geplanten Massentestungen, die vom 11. bis 13. Dezember stattfinden sollen, wird jetzt nach entsprechendem Personal gesucht. „Es handelt sich dabei um medizinische Tätigkeiten die ausschließlich von medizinischem Personal wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegepersonal sowie Sanitäterinnen und Sanitätern durchgeführt werden können. Wir bitten also dringend all jene, die in Frage kommen, sich freiwillig zu melden“, appellieren Landeshauptmann Peter Kaiser und Katastrophenschutzreferent LR Daniel Fellner.
Die Aufgabenbereiche
Die Gesuchten sollen bei der Gewinnung von Probenmaterial und bei der Durchführung von Antigen-Tests mithelfen. Das Anmeldeformular und weitere Informationen gibt es unter https://katinfo.ktn.gv.at/
Rund 300 Helferinnen und Helfer gesucht
„Gesucht werden noch etwa 300 Personen, die den Anforderungen entsprechen und bei dieser Aktion mitmachen möchten“, so Kaiser. Positiv streicht Fellner das Engagement der Freiwilligen Organisationen hervor: „Diese stellen 200 Personen, die ebenfalls bei der Durchführung der Massentests eingesetzt werden können und sind eine große Stütze in der Organisation.“ Demnach wird auch medizinisches Personal das bereits einer Einsatzorganisation angehört, gebeten, sich dort zu melden. Auch hier beträgt die Entlohnung 45 Euro/Stunde.
Wer kann sich melden?
Gesucht werden aufgrund der berufsrechtlichen Bestimmungen also: Ärztinnen und Ärzte gemäß Ärztegesetz 1998; Biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker gemäß MTD-Gesetz; Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz; Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG; Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG; Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes/ einer Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin und Krankenpflegers gemäß GuKG; Sanitäterinnen und Sanitäter gemäß SanG; Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines Biomedizinischen Analytikers / einer Biomedizinischen Analytikerin gemäß MABG; Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in gemäß MABG.