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Wirtschaft - Kärnten
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Betretungsverbot:

Darf ich meine Privat­zimmer über die Feier­tage ver­mieten?

Kärnten – Die Anfragen zur Vermietung über Weihnachten und Silvester nehmen zu. Die Fachgruppe Hotellerie warnt aber: Auch nicht-gewerbliche Anbieter sind vom Betretungsverbot betroffen! Es drohen hohe Strafen bei Nichteinhaltung.

 2 Minuten Lesezeit (246 Wörter)

Darf ich meine Privatzimmer und Ferienwohnungen in den Weihnachtsfeiertagen vermieten? “Die Antwort lautet: Nein”, bringt es Fachgruppenobmann Sigismund E. Moerisch auf den Punkt. Er erklärt: „Das Betretungsverbot gilt sowohl für gewerbliche als auch nicht-gewerbliche Betriebe. Das bedeutet, es sind absolut keine Vermietungen aus touristischem Anlass erlaubt – egal von welchem Anbieter.“ Auch Vermietungen von Airbnb-Wohnungen, Chalets und Hütten sind damit untersagt.

Festgelegt ist dies in der 2. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung. In ihr wird der Begriff des Beherbergungsbetriebs weit definiert: „Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind.“

Vor „kreativen Lösungen“ wird gewarnt

Derzeit dürfen ausschließlich Gäste, die zu beruflichen Zwecken anreisen, beherbergt werden. Vor „kreativen Lösungen“ wird gewarnt: Speziell im privaten Bereich gibt es mitunter die abenteuerlichsten Ideen, wie die strengen Vorschriften umgangen werden könnten – von einwöchigen Mietverträgen für Ferienwohnungen bis zum Erfinden beruflicher Zwecke für Reisen. Moerisch warnt ausdrücklich davor: „Dabei handelt es sich um strafbares Verhalten. Eine solche Umgehung des Betretungsverbots kann dem Vermieter bis zu 30.000 Euro kosten! Für Gäste ist ein Strafrahmen von bis zu 1.450 Euro vorgesehen.“

Ganz abgesehen davon müsse der Fokus in den kommenden Wochen darauf liegen, die Infektionszahlen weiter zu senken. Er appelliert an alle Beteiligten, die Regelungen ernst zu nehmen, damit die Tourismuswirtschaft ab Jänner wieder durchstarten kann.