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Leben - Klagenfurt
© Stephan Pajer

Kleine Weihnachtsaktion:

140 Christbäume für den guten Zweck zu vergeben

Klagenfurt – Die Stadt gibt 140 Bäume, die eigentlich zur Dekoration für den Christkindlmarkt gedacht waren, am Samstag an sozial schwächere Klagenfurter weiter. Die Aktion findet am 19. Dezember von 9.30 bis 15 Uhr auf dem Neuen Platz statt. Es werden auch Spenden für die Caritas gesammelt. Erfreut über die nunmehrige Umsetzung der Aktion zeigt sich Vizebürgermeister Wolfgang Germ. Er forderte in seiner gestrigen Aussendung den zuständigen Referenten auf, für sozial schwache Familien die Bäume zur Verfügung zu stellen.

 2 Minuten Lesezeit (268 Wörter) | Änderung am 18.12.2020 - 15.51 Uhr

140 Bäume hat die städtische Marktverwaltung angekauft, um damit den Christkindlmarkt auf dem Neuen Platz zu schmücken. Aufgrund der Covid-19-Vorgaben findet dieser heuer bekanntlich nicht statt.

Am Samstag von 9.30 bis 15 Uhr

Damit die Fichten und Tannen trotzdem noch ihren Zweck erfüllen können, hat sich die Stadt gemeinsam mit der Caritas Kärnten nun eine kleine Weihnachtsaktion überlegt. „Sozial Schwächere Klagenfurter können sich mit der ‚Stadtkarte‘ am Samstag, 19. Dezember, von 9.30 bis 15 Uhr auf dem Neuen Platz einen Baum kostenlos abholen. Bäume werden aber auch gegen eine freiwillige Spende für den guten Zweck abgegeben“, erklärt Marktreferent Stadtrat Markus Geiger.

Germ sieht sich bestätigt

Klagenfurts FPÖ-Vize Wolfgang Germ sieht sich in der Umsetzung der nunmehrigen Aktion bestätigt. Bereits gestern forderte er in einer Aussendung den zuständigen Referenten auf, Bäume am 23. Dezember sozial schwachen Familien zu schenken, damit sie ein schönes Weihnachtsfest genießen können und sich keinen Baum kaufen müssen. “Nachdem dieses Jahr der Silvestermarkt nicht aufgebaut wird, hätten die Bäume zumindest bis 7. Jänner einen sinnvollen Zweck und müssten zudem nicht entsorgt werden”, so Germ in seiner Aussendung.

Infos zur Stadtkarte

Klagenfurter Gemeindebürgerinnen und -bürger können die Stadtkarte beantragen. Anspruch besteht für Sozialhilfeempfänger, Ausgleichszulagenempfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie für Zivildiener. Die Karte ermöglicht das Essen in der Volksküche zu ermäßigten Preisen, den kostenlosen Besuch von Messen, Vergünstigungen für Busse und Bäder sowie den Einkauf im Sozialmarkt.