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Aktuell - Kärnten
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Urteil gefallen

Urteil im Ver­gewaltigungs­prozess: Sechs Jahre Haft

Kärnten – Ein 30-jähriger Spittaler musste sich heuer vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen an seinem eigenen Polterabend ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Verheiratet war er übrigens dann nur kurz. 

 2 Minuten Lesezeit (242 Wörter) | Änderung am 21.12.2020 - 14.11 Uhr

Der Prozess wurde im Oktober vertagt und wurde heute weitergeführt. In der Zwischenzeit wurde ein Gutachten eingeholt. Der Mann beteuerte stetig seine Unschuld. Nun wurde ein Urteil unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi gefällt. Der Mann wurde vom Schöffengericht schuldig gesprochen: Sechs Jahre Haft für den Feuerwehrmann. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – der Anwalt legte Rechtsmittel ein.

“Urteil nicht nachvollziehbar”

Sechs Jahre Haft für eine angebliche Vergewaltigung im Rahmen eines Polterabends. Das Urteil, das am Montag von einem Schöffensenat, Vorsitz Richter Gernot Kugi, Beisitzer Richter Liebhauser-Karl, über einen Feuerwehrmann aus Spittal an der Drau gesprochen wurde, kann weder der Tatverdächtige noch sein Anwalt Hans Gradischnig aus Villach fassen. „Ich habe sofort Nichtigkeit und Berufung angemeldet. Das Urteil ist nicht nachvollziehbar“, hadert Gradischnig mit der Justiz.

538 SMS verschickt

Der Anwalt gegenüber 5 Minuten:  „Es wurden 538 SMS meinem Mandanten geschrieben. Ich vermute, die hat vom Richtersenat keiner durchgelesen, sonst wäre es zu einem anderen Urteil gekommen“, glaubt der Anwalt. Der Staatsanwalt dehnte die Anklage auf schwere Körperverletzung aus, der Strafrahmen erhöhte sich somit sogar auf 15 Jahre. „Der Sachverständige stellte eine schwere Traumatisierung bei dem Mädchen fest, das, obwohl sie schon mit 15 einmal missbraucht worden war und die Traumatisierung von damals stammen könnte.“ Gradischnig glaubt an eine große Chance in der Berufung. Aber: Bisher hielten alle Urteile von Gernot Kugi auch bei höheren Instanzen stand.

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