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Wirtschaft - Kärnten
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Persönlicher Feiertag

Anmelde­frist für freien Kar­frei­tag endet am 2. Jänner

Kärnten – Beschäftigte, die am Karfreitag frei haben möchten, müssen im Vorhinein beim Arbeitgeber einen "persönlichen Feiertag" beantragen. Die Anmeldefrist endet 2. Jänner 2021. 

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Der “persönliche Feiertag” muss mindestens drei Monate im Vorhinein beim Arbeitgeber beantragt werden. Im Jahr 2021 fällt der Karfreitag auf den 2. April. Das bedeutet die Frist endet am 2. Jänner 2021. Aufgrund der Feiertage empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Schriftliche Bekanntgabe

“Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einmal pro Urlaubsjahr den Zeitpunkt des Antritts eines Tages vom zustehenden Urlaub einseitig zu bestimmen”, erläutert Susanne Kißlinger, Leiterin der AK-Rechtsabteilung die gesetzliche Bestimmung. Die Bekanntgabe muss schriftlich erfolgen. Einen Musterbrief findet ihr unter diesem Link. Außerdem wird dafür ein Tag Urlaub verbraucht.