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Aktuell - Kärnten
© Montage: Nikolic & Pexels

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Lockdown wird ver­längert: Was heißt das für mich?

Kärnten & Österreich – Wie berichtet, wurde das Gesetz rund um das sogenannte "Freitesten" von der Opposition blockiert. Der Lockdown dauert in Österreich bis 24. Januar. Was bedeutet das für euch? 

 2 Minuten Lesezeit (276 Wörter)

Freitesten wird es nicht geben

Von der österreichischen Bundesregierung war angedacht, dass für alle, die einen Negativtest vorweisen können, mit 18. Januar 2021 der harte Lockdown entfällt. Dies ist aufgrund des Entschlusses der Opposition nun nicht mehr möglich. Ein Freitesten wird es nicht geben. Der Lockdown dauert voraussichtlich für alle bis 24. Januar an.  Wir halten euch auf dem Laufenden, ob die geplanten Massentests dennoch stattfinden werden.

Strenge Corona-Maßnahmen bis 24. Januar

Bis 24. Januar gelten weiterhin die verschärften Corona-Maßnahmen. Das bedeutet: Die Ausgangsbeschränkung gelten, wie bisher, ganztägig. Der Handel, Schulen und Gastronomie bleiben geschlossen. Eine Auflistung findet ihr hier:

Ausgangsbeschränkungen gelten wieder ganztägig

Die Ausgangsbeschränkung gelten von 0 bis 24 Uhr. Das bedeutet ihr dürft nur aus folgenden Gründen das Haus verlassen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung

Handel muss schließen:

  • Der Handel sowie Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bleiben geschlossen
  • Zwischen 6 und 19 Uhr dürfen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc.. geöffnet bleiben.
  • Click & Collect ist in allen Geschäften möglich.

Das bedeutet der Lockdown für Schulen

  • Bis 6. Januar sind Winterferien.
  • Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
  • Wie schon zuvor gibt es Betreuung für diejenigen mit Bedarf

Gastro & Hotellerie:

  • Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
  • Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden. (z.B. aus beruflichen Zwecken)