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Wirtschaft - Klagenfurt
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Nach einer umfangreichen Prüfung

Hallenbad-Grundstücks­kauf: Verfahren der Staats­anwaltschaft eingestellt

Klagenfurt – Das Verfahren der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit den Grundankäufen für das geplante Vitalbad im Westen der Landeshauptstadt ist eingestellt. Für die Staatsanwaltschaft ist der im Raum stehende Tatbestand nicht erfüllt und der Gemeinderat hat „nachvollziehbar gehandelt“.

 1 Minuten Lesezeit (191 Wörter) | Änderung am 12.01.2021 - 11.35 Uhr

Aufgrund der Anzeige von Gemeinderat Klaus-Jürgen Jandl (Team Klagenfurt, Liste Jandl) vom 25. Februar 2020 an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, hatte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts des Verbrechens der Untreue ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, welches nun eingestellt wurde.

Gutachten brachte Klarheit

Wie die Staatsanwaltschaft eruieren konnte, war der Wert der angekauften 19.591 Quadratmeter Fläche auf dem besagten Areal im Westen der Landeshauptstadt Klagenfurt durch ein Gutachten der Horn & Partner UZ GmbH mit 8.130.265 Euro (rund 415 Euro pro Quadratmeter) berechnet worden. Zusätzlich war ein Gutachten der Kastner ZT GmbH eingeholt worden, das diesen Wert bestätigte.

Vorwürfe in Luft aufgelöst

Die Staatsanwaltschaft kommt in der Einstellungsverfügung nun zum Schluss, dass der Gemeinderat in seinem Beschluss für den Ankauf am 15. Oktober 2019 „aufgrund der vorliegenden Expertisen nachvollziehbar gehandelt” und „auch der subjektiven Tatseite der Boden entzogen“ ist. Für die Staatsanwaltschaft ist daher der Tatbestand subjektiv und objektiv nicht gegeben und das Ermittlungsverfahren war daher „gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen“. Die zur Anzeige gebrachten Vorwürfe haben sich somit mit dieser Einstellungsbegründung in Luft aufgelöst.

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Hier soll das neue Hallenbad gebaut werden.

Hier soll das neue Hallenbad gebaut werden. - © 5min.at