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Leben - Kärnten
© Oskar Höher

Corona-Schutzimpfung:

Das müsst ihr am Impf­tag be­achten

Kärnten – Die Impfaktion für Personen ab 80 Jahren startet an diesem Wochenende. Das müsst ihr am Impftag beachten.

 2 Minuten Lesezeit (334 Wörter)

Die Impfbereitschaft bei Personen ab 80 Jahren ist sehr hoch: Mit Stand Mittwoch haben sich in ganz Kärnten bereits 17.000 Personen über die Gemeinden für die Corona- Schutzimpfung angemeldet. Seit Donnerstagmittag sind Mitarbeiter der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) dabei, diese Personen zu kontaktieren, um ihnen den genauen Impftermin bekannt zu geben. Das Land Kärnten stellt für das kommende Wochenende (16. und 17. Jänner 2021) 1.800 Impfungen zur Verfügung.

Terminvergabe erfolgt nach dem Alter

Aufgrund der begrenzten Menge kann nicht jede Person bereits an diesem Wochenende geimpft werden. Jene Personen, die an diesem Wochenende keinen Termin erhalten, brauchen jedoch keine Angst haben, denn es wird weitere Termine geben. Die Terminvergabe erfolgt nach dem Alter, d.h. die ältesten Personen werden vorgereiht.

Was muss am Impftag beachtet werden?

  • Die geladenen Personen sollen möglichst zeitnah zum jeweiligen Termin erscheinen – nicht zu früh, aber auch nicht zu spät. Dadurch sollen Menschenansammlungen vermieden werden.
  • Auch bei der Impfung gilt es, die entsprechenden COVID- 19-Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (z.B. Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz).
  • Die zu impfenden Personen müssen am Tag der Impfung gesund sein.
  • Die e-card, ein Lichtbildausweis sowie ein Mund-Nasen-Schutz ist mitbringen.
  • Bei der Anreise muss die Parkplatzsituation entsprechend berücksichtigt werden.
  • Es werden vor Ort nur jene Personen geimpft, die auch einen Termin haben.
  • Es darf maximal eine Begleitperson den Impfling vor Ort unterstützen.
  • Die Impfaktion startet am 16. und 17. Jänner 2021 und wird im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr durchgeführt.

Nicht transport­fähige Patienten werden in Phase 2 geimpft

Patienten, die nicht transportfähig sind, kommen in einer zweiten Phase an die Reihe. Der derzeitige Impfstoff von BionTech ist nach der Auflösung nicht transportgeeignet. Daher können Patienten, die im Rahmen von Hausbesuchen mit einer Covid-19-Impfung versorgt werden müssen, erst ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Impfstoffes von AstraZeneca bzw. Moderna geimpft werden. Die Impfung wird dann entweder in Form von Hausbesuchen durch den niedergelassenen Bereich erfolgen oder durch Impfteams einer damit beauftragten Organisation.