Mehrstündige mobile Betreuung
Entlastung pflegender Angehöriger: Pilotprojekt hat “voll eingeschlagen”
Kärnten – Konkret handelt es sich dabei, um ein mehrstündiges Betreuungsangebot, das pflegende Angehörige entlastet.
„Mit dem Pilotprojekt der mehrstündigen mobilen Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger hat Kärnten ein Angebot geschaffen, das von den Betroffenen – wie eine Umfrage zeigt – begeistert angenommen wird. Aus diesem Grund wird das Pilotprojekt ab 1. Feber in den Regelbetrieb übernommen“, informiert Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
Selbstbehalt massiv reduziert
Konkret sieht die Maßnahme ein mehrstündiges Betreuungsangebot vor, das zum einen pflegende Angehörige entlastet und zum anderen einen massiv reduzierten Selbstbehalt aufweist. Im Pilotversuch wurden Betreuungspakete von 4, 6, 8 oder 10 Stunden am Stück angeboten. Der Selbstbehalt wurde um 50 Prozent reduziert: Für eine 4-Stunden-Betreuung waren so durchschnittlich 30 Euro zu zahlen, das Land übernahm zeitgleich 133 Euro.
4-Stunden-Paket wurde am häufigsten gebucht
„Eine Umfrage unter den Klienten hat dem Pilotprojekt ein äußerst positives Zeugnis ausgestellt: Die angebotenen Stunden-Pakete wurden mit 85 Prozent und die reduzierten Selbstbehalte wurden mit 90 Prozent als völlig ausreichend bzw. angemessen erachtet“, informiert Prettner. Weitere Ergebnisse der Evaluierung: „Nach einem Lockdown-bedingten Einbruch im Frühjahr und Frühsommer ist die Nachfrage ab Juni wieder abrupt angestiegen und hat sich auf mehr als 250 Pakete pro Monat eingependelt“, so Prettner. Mit Abstand am häufigsten wurde das Paket mit 4 Stunden gebucht.
Pilotprojekt geht in den Regelbetrieb über
„Mit 1. Feber geht das erfolgreiche Pilotprojekt in den Regelbetrieb über. Neu wird sein, dass es zusätzlich ein Paket über 5 und 7 Sunden geben wird. Wir gehen pro Jahr von 3.200 Paketen aus“, betont Prettner. Auch wenn das Angebot primär auf pflegende Angehörige abzielt, können auch alleinstehende Senioren die mehrstündige mobile Betreuung in Anspruch nehmen. Voraussetzungen sind: Pflegegeldbezug oder das Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung einer demenziellen Erkrankung.