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Wirtschaft - Kärnten
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Veranstalter wollte Kosten nicht erstatten:

AK holt 1.638 Euro Reisekosten für Kärntner Ehepaar zurück

Kärnten – Ein Kärntner Ehepaar buchte im Frühjahr 2020 eine Pauschalreise nach Ägypten – inklusive Nilkreuzfahrt und Hotelaufenthalt um 1.638 Euro. Der Abreisetermin rückte immer näher, doch die COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen zwang die Konsumenten die Reise schweren Herzens am 12. März abzusagen. Doch der Veranstalter wollte die Kosten aber nicht erstatten ...

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Hinzu kam, dass die beiden Kärntner aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und diverser gesundheitlicher Vorbelastungen zur Risikogruppe zählten. Nach einem schriftlichen Rücktritt erstattete der deutsche Reiseveranstalter nur 45 Prozent der Kosten. Die Rückerstattung von 737 Euro und die Weigerung, den Gesamtbetrag zurückzuüberweisen, wurde damit begründet, dass zur Zeit der Stornierung weder eine Reisewarnung noch ein Einreiseverbot für Ägypten vorlag.

So ist die gesetzliche Lage

Das Paar wandte sich an den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Für den AK-Konsumentenschutzexperten Herwig Höfferer war der Fall aufgrund der COVID-19 Pandemie klar: „Der Reiseveranstalter hat die Bestimmungen des Paragraf 10 Absatz 2 des Pauschalreisegesetzes ignoriert“, erklärt Höfferer und führt aus: „Konsumenten können von einer Pauschalreise ohne Zahlung von irgendwelchen Stornokosten zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen“.

Das Ehepaar bekam das ganze Geld zurück

Das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien bestätigte mittels Zahlungsbefehl und einer sogenannten Vollstreckbarerklärung die gesetzliche Argumentation der AK. Der Reiseveranstalter musste einlenken und überwies den Restbetrag von 901 Euro zuzüglich Mahnverfahrenskosten und Zinsen.

“Jeder kann sich an die AK wenden”

„Bei der kleinsten Unsicherheit oder Fragen zu Reisethemen in Corona-Zeiten kann sich jede
Kärntnerin und jeder Kärntner an die Experten des AK-Konsumentenschutzes wenden“, so AK-Präsident Günther Goach. Verweigerte Reisekostenerstattungen sowie Probleme bei bereits gebuchten Reisen auf Online-Plattformen halten die AK-Konsumentenschützer seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie auf Trab.

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