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Verein für Konsumenteninformation:

Saison­karten nicht rück­erstattet: Kärntner Skigebiet abgemahnt

Kärnten/ Österreich – Mehrere österreichische Skigebiete wurden vor kurzem abgemahnt, weil sie die Verluste ihrer Kunden, die durch den ersten Lockdown entstanden sind, nicht rückerstatten wollten. Unter ihnen auch ein Skigebiet aus Kärnten.  

 2 Minuten Lesezeit (253 Wörter)

In der Zeit des ersten Lockdowns, im Frühjahr 2020, hatten alle Skigebiete geschlossen. Deshalb musste die Skisaison in vielen europäischen Ländern frühzeitig beendet werden. Skifahrer konnten daher ihre Saisonkarte oder ihren Pass nicht voll nutzen und hatten weniger von ihrem Geld. Da das Salzburger Skigebiet “Ski Amade” die Saisonkarten aus dieser Zeit nicht adäquat erstatten wollte, wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor kurzem eine Musterklage gegen den Verbund eingereicht.

Mehrere Skigebiete abgemahnt

Wie ein Mitarbeiter des VKI auf Anfrage von 5 Minuten bestätigt, wurden außerdem drei weitere Skigebiete aus Österreich abgemahnt. Dabei handelt es sich um das Skigebiet “Schmittenhöhebahn” in Zell am See, ein Vorarlberger Skigebiet und um ein Skigebiet aus Kärnten. Hier soll gegenüber Kunden fälschlicherweise behauptet worden sein, dass sie generell kein Recht auf eine Rückerstattung hätten.

Vorher auf die AGBs schauen

Es lohnt sich, vor dem Kauf einen Blick in die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen. Manche Betreiber argumentieren, dass die Länge einer Saison ohnehin nicht garantiert sei. Seit Kurzem haben viele Liftbetreiber spezielle Corona-Klauseln in den AGBs”, rät ein Sprecher des VKI.

Fast aussichtslos sei die Rechtslage aber, wenn das Skigebiet zwar geöffnet ist, aber man in das Land nicht einreisen darf. “Die Skistationen erfüllen hier ihren Teil der vertraglich vereinbarten Leistung (Lifte, Pisten etc.). Wenn der Wintersportler nicht einreisen oder übernachten kann, ist das sozusagen sein eigenes Problem. Die Chancen auf eine Erstattung stehen hier also schlecht”, so das VKI.

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