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Aktuell - Kärnten
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Im Bezirk Hermagor:

Ausreise­beschränkungen: Ab heute wird kontrolliert

Hermagor – Ausreisen nur mit negativem Corona-Test: Mit heute, Dienstag, dem 9. März 2021, treten die verordneten Ausreisebeschränkungen auf Grund der derzeitigen Infektionslage im Bezirk Hermagor in Kraft. Wir sind für euch vor Ort.

 2 Minuten Lesezeit (301 Wörter) | Änderung am 09.03.2021 - 07.15 Uhr

Der Bezirk Hermagor ist ab heute abgeriegelt. Eine Ausreise ist nur mit einem negativen Corona-Test möglich. An den sogenannten Checkpoints wurden bereits um 0 Uhr Absperrgitter aufgestellt und Polizeibeamte kontrollieren die Ausreisenden. Der Bezirk wird vorerst für insgesamt 10 Tage abgeriegelt.

Hohe Infektionszahlen

Grund für die Abriegelung sind die steigenden Corona-Infektionszahlen und die hohe 7-Tage-Inzidenz, die am gestrigen Montag um 14 Uhr laut Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) 592,7 (Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) betrug.

Hier wird kontrolliert

Dazu wird seitens des Bezirkspolizeikommandos Hermagor an folgenden Straßenzügen und Zugsverbindungen kontrolliert:

Checkpoints

  • B 111 – direkt an der Landesgrenze zu Osttirol 
  • B 110 – Gailbergsattel Verbindung Kötschach/Oberdrauburg 
  • B 87 – Kreuzbergsattel Verbindung Hermagor/Greifenburg 
  • B 111 – St. Paul/Gail Verbindung St. Paul/Nötsch 
  • L 33 – Windische Höhe Verbindung St. Stefan/Paternion 
  • L 36 – Tratten Bezirksgrenze Verbindung St. Stefan/Nötsch 
  • L 27 – Leichenhalle Vorderberg Verbindung St. Stefan/Feistritz/Gail 
  • Zugverbindung Hermagor/Villach Land an der Haltestelle St. Stefan-Vorderberg 

Erforderliche Dokumente

Die Ausreisekontrollen werden mit den eigenen Kräften der Landespolizeidirektion Kärnten abgedeckt. Zur Ausreise aus dem Bezirk ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test erforderlich, der nicht älter als  48 Stunden sein darf. Anstelle dieses Coronatests berechtigt auch ein ärztliches Attest über eine  Corona-Erkrankung während der letzten sechs Monate zur Ausreise. Zum zweifelsfreien Nachweis der Identität ist es für die Ausreisenden unbedingt erforderlich, ein Identitätsdokument (Führerschein, Personalausweis etc.) mitzuführen. Diese Kontrollen werden voraussichtlich bis zum 18. März 2021 (24 Uhr) erfolgen.  

Mit Verzögerungen rechnen

Es ist zu erwarten, dass es an den genannten Kontrollpunkten, insbesondere in den Morgenstunden, zu Verzögerungen kommen wird. Allen Verkehrsteilnehmern wird angeraten, diese Verzögerungen  bei der Fahrzeit vorab einzuplanen. In den Nachtstunden (von 22 bis 5 Uhr), wenn das Verkehrsaufkommen geringer ist, werden die Beamte mobil sehr engmaschig im Einsatz sein.