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Der heutige Prozess begann am Unfallort, damit man sich ein Bild von der Kreuzung machen konnte.
Der heutige Prozess begann am Unfallort, damit man sich ein Bild von der Kreuzung machen konnte. © Bachhiesl

Wegen grob fahrlässiger Tötung:

Bedingte Haft­strafe für Rettungs­fahrer nach tödlichem Unfall

Wolfsberg – Nach einem tragischen Unfall im Oktober vergangenen Jahres musste sich heute ein Rettungswagen-Lenker dem Richter stellen. Der Prozess begann am Unfallort. Das Urteil: sieben Monate bedingte Haftstrafe und eine Geldstrafe von 4.500 Euro.

 1 Minuten Lesezeit (188 Wörter) | Änderung am 17.03.2021 - 16.19 Uhr

Am 5. Oktober kam es in Wolfsberg zu einem tragischen Unfall. Im Bereich einer Kreuzung kollidierten dort ein Rettungswagen und ein PKW. Durch den Zusammenstoß erlitt die PKW-Lenkerin tödliche Verletzungen.

Prozess begann am Unfallsort

Am heutigen Mittwoch, dem 17. März, musste sich der Fahrer des Rettungswagens vor Richter Oliver Kriz verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit den Unfall herbeigeführt zu haben. Der Prozess startete am Unfallort, weil sich Kriz ein Bild von der Kreuzung machen wollte. Die Verhandlung wurde dann am Bezirksgericht Wolfsberg fortgeführt.

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Auf dieser Kreuzung in Wolfsberg kam es zum tragischen Unfall.

Auf dieser Kreuzung in Wolfsberg kam es zum tragischen Unfall. - © Bachhiesl

Urteil: Bedingte Haft und Geldstrafe

Angeklagt war das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Der Rettungswagen-Lenker wurde bei der Verhandlung zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, was als mildernde Umstände gewertet wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Bei dem Unfall im Oktober 2020 wurde eine PKW-Lenkerin tödlich verletzt.

Bei dem Unfall im Oktober 2020 wurde eine PKW-Lenkerin tödlich verletzt. - © FF Wolfsberg