Wegen grob fahrlässiger Tötung:
Bedingte Haftstrafe für Rettungsfahrer nach tödlichem Unfall
Wolfsberg – Nach einem tragischen Unfall im Oktober vergangenen Jahres musste sich heute ein Rettungswagen-Lenker dem Richter stellen. Der Prozess begann am Unfallort. Das Urteil: sieben Monate bedingte Haftstrafe und eine Geldstrafe von 4.500 Euro.
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Rettungswagen-Lenker nach tödlichem Unfall vor GerichtMit Rettungswagen kollidiert: PKW-Lenkerin verstorbenAm 5. Oktober kam es in Wolfsberg zu einem tragischen Unfall. Im Bereich einer Kreuzung kollidierten dort ein Rettungswagen und ein PKW. Durch den Zusammenstoß erlitt die PKW-Lenkerin tödliche Verletzungen.
Prozess begann am Unfallsort
Am heutigen Mittwoch, dem 17. März, musste sich der Fahrer des Rettungswagens vor Richter Oliver Kriz verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit den Unfall herbeigeführt zu haben. Der Prozess startete am Unfallort, weil sich Kriz ein Bild von der Kreuzung machen wollte. Die Verhandlung wurde dann am Bezirksgericht Wolfsberg fortgeführt.
Urteil: Bedingte Haft und Geldstrafe
Angeklagt war das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Der Rettungswagen-Lenker wurde bei der Verhandlung zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, was als mildernde Umstände gewertet wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.