fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Villach
Insgesamt sechs Anzeigen gab es am Wochenende gegen Personen in Fahrgemeinschaften, bei denen die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde.
Insgesamt sechs Anzeigen gab es am Wochenende gegen Personen in Fahrgemeinschaften, bei denen die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde. © BMI/Pachauer

Am Wochenende:

Villach: 14 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen

Villach – Die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen führen derzeit immer wieder zu Verstößen. Am Wochenende kam es in Villach daher wieder zu 14 Anzeigen. Davon betroffen waren ein Gastronom und mehrere Privatpersonen.

 2 Minuten Lesezeit (315 Wörter)

Über ein Jahr nach Beginn des ersten Lockdowns in Österreich gilt es immer noch, einige Maßnahmen einzuhalten um gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorzugehen. So muss aktuell etwa in vielen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden, es gelten Ausgangsbeschränkungen ab 20.00 Uhr und Gastronomen dürfen keine Gäste in ihren Lokalen bewirten. Dass diese Maßnahmen nicht immer eingehalten werden, zeigt das vergangene Wochenende – in Villach kam es zu insgesamt 14 Anzeigen.

Wirt drohen bis zu 500 Euro Strafe

Wie der Villacher Behördenleiter Alfred Winkler auf Anfrage von 5-Minuten erklärt, wurde am Wochenende ein Villacher Gastronom dabei erwischt, wie er zwei Gäste in seinem Lokal bewirtete. “Ihm drohen jetzt 300 bis 500 Euro Strafe, den Gästen etwa 150 Euro”, so Winkler.

Mehrere Anzeigen wegen fehlenden Masken

Neben den Anzeigen im Gastro-Bereich war vor allem das oftmalige Fehlen einer geeigneten Schutzmaske ausschlaggebend für Verwarnungen und Anzeigen. So habe sich etwa ein Marktbesucher am Wochenende nicht dazu überreden lassen, die FFP2-Maske auch über der Nase und nicht nur über dem Mund zu tragen. Winkler: “Der Herr hatte erklärt, er dürfe die Maske wegen einer kürzlichen Operation nicht auf der Nase tragen. Einen ärztlichen Bescheid konnte er aber nicht vorweisen.” Sichtbare Spuren einer Operation oder Verletzung seien ebenfalls nicht vorhanden gewesen.

In Fahrgemeinschaften wurden am Wochenende insgesamt sechs Personen angezeigt. Auch hier wurde die Maskenpflicht, laut Winkler, nicht eingehalten. Auch bei einer Bushaltestelle wurde die Maskenpflicht von einer Peron verletzt. In solchen Fällen seien, so Winkler, Strafen von 120 Euro fällig.

Villacher war “grundlos” unterwegs

Gegen die Ausgangsbeschränkung ab 20.00 Uhr habe am Wochenende eine Person in Villach verstoßen. Winkler: “Der Mann gab an, ohne Grund unterwegs zu sein.” Hätte er angegeben, dass er sich nur kurz die Beine vertreten würde, wäre es zu keiner Anzeige gekommen. “Grundlos” nach 20.00 Uhr unterwegs zu sein, ist aktuell jedoch untersagt.