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Wirtschaft - Kärnten
© SCHMANKERL HÜTTE

Anträge ab Mitte April

Super: Bäuerliche Selbstbedienungs­hütten werden mit 100.000 Euro gefördert

Kärnten – Zusätzliche Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Produkte werden unterstützt. Gefördert werden Errichtung und Umbau von Selbstbedienungshütten mit rund 100.000 Euro. 

 2 Minuten Lesezeit (304 Wörter)

Das Bewusstsein für regionale Lebensmittel hat in den vergangenen Monaten, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise, stark zugenommen. Um die steigende Nachfrage zu bedienen, setzen immer mehr Bauern auf den Verkauf ihrer Produkte in Selbstbedienungshütten oder überlegen, eine solche einzurichten. Über 200 gibt es davon bereits in Kärnten, so der Direktvermarkterverband, Tendenz steigend.

100.000 Euro Förderung

Darauf reagiert nun Agrarreferent LR Martin Gruber mit einer eigenen Förderschiene. „Die Direktvermarktung ist ein wichtiges zusätzliches Standbein für Bauern. Und mit den Selbstbedienungshütten machen wir es den Leuten noch leichter, regionale Lebensmittel zu kaufen“, so Gruber heute, Donnerstag. Deshalb soll die Errichtung solcher Verkaufsstellen forciert werden durch eine finanzielle Unterstützung. „Aber auch Betreiber von bereits bestehenden Hütten können einen Antrag stellen, denn gefördert werden auch notwendige Umbauten“, informiert Gruber. 100.000 Euro stehen in einer ersten Bewilligungsrunde zur Verfügung.

Höher Förderung bei Leerständen im Ortskern

Je nach Nachfrage könnte aber nachdotiert werden, so Gruber. Eine höhere Förderung, nämlich bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, kann sich sichern, wer durch die Errichtung einer Selbstbedienungshütte gleichzeitig eine leerstehende Fläche im Ortskern einer Gemeinde nutzt. „Die Belebung der Stadt- und Ortskerne ist ein wichtiges Thema. Wenn wir die regionale Nahversorgung und die Vermarktung bäuerlicher Produkte damit verbinden können, entstehen noch mehr Synergien“, ist Gruber überzeugt, der auch für Orts- und Regionalentwicklung zuständig ist.

Anträge ab Mitte April möglich

Anträge für die neue Förderschiene können bereits ab Mitte April gestellt werden. Voraussetzung ist, dass ausschließlich Produkte landwirtschaftlicher Betriebe aus Kärnten vermarktet werden, die durch ein staatlich anerkanntes Qualitäts- und Herkunftssiegel (z.B. AMA-Gütesiegel, AMA-Biosiegel etc.), eine gültige „Genussland Kärnten“-Partnerschaft oder durch die Marke „Gutes vom Bauernhof“ ausgezeichnet sind.