Bis 21. April
Ab Sonntag: Ausreisebeschränkungen in zehn Osttiroler Gemeinden
Osttirol – Wegen des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in drei Regionen im Bezirk Lienz ab Sonntag, dem 11. April, eine Testpflicht beim Verlassen des jeweiligen Gebietes in Kraft. Die Verordnung dauert vorerst bis inklusive 21. April.
In drei Osttiroler Regionen tritt ab Sonntag eine Verordnung des Landes Tirol in Kraft, wonach eine Ausreise nur noch mit negativem Corona-Testergebnis möglich ist. Betroffen sind das Gebiet der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen, das Gebiet der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten sowie das Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach.
Ausreise nur mit PCR- oder Antigentest
In der Verordnung des Landes Kärnten wird erklärt: “Personen, die sich in einem der Gebiete aufhalten, dürfen dessen Grenzen nach außen hin nur überschreiten, wenn sie einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, oder eines molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, mitsichführen. Diese Personen sind verpflichtet, diesen Nachweis bei einer Kontrolle vorzuweisen.” Die Bewegung innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Corona-Test möglich.
Die Verordnung des Landes Tirol tritt am Sonntag, dem 11. April, in Kraft und soll voraussichtlich bis zum 21. April andauern.