fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Kärnten
© pixabay

Ab 19. Mai:

Bühne frei: Bald dürfen Veranstaltungen wieder stattfinden

Kärnten – Theater-Liebhaber und begeisterte Konzert-Besucher können aufatmen: Ab 19. Mai haben einige Kultureinrichtungen wieder geöffnet und auch Veranstaltungen sind wieder möglich – natürlich unter strengen Sicherheitsbestimmungen.

 1 Minuten Lesezeit (205 Wörter)

“Am 19. Mai heißt es wieder Vorhang auf”, erklärte Vizekanzler Werner Kogler bei der heutigen Pressekonferenz, bei der die nächsten Öffnungsschritte in Österreich bekanntgegeben wurden. Ab diesem Tag wird es wieder möglich sein, das Theater, Lesungen oder Konzerte zu besuchen.

Diese Regeln sind in der Kultur zu beachten:

  • Abstandsregel: Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist ein verpflichtender Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Personenobergrenze: Bei Indoor-Veranstaltungen sind maximal 1.500 Personen und bei Outdoor-Veranstaltungen maximal 3.000 Personen erlaubt.
  • Zugewiesene Sitzplätze: Die Gäste benötigen fix zugewiesene Sitzplätze, die versetzt belegt werden. Maximal 50 Prozent der verfügbaren Sitzplätze dürfen belegt werden.
  • FFP2-Maskenpflicht: Beim Theater- oder Konzertbesuch wird es notwendig sein, eine FFP2-Maske zu tragen. Ob diese auch noch am Sitzplatz gilt, ist aktuell nicht bekannt.
  • Eintrittstests: Wer ins Theater oder zu einem Konzert möchte, der muss ein negatives Testergebniss vorweisen können. Gültig sind Antigen-Schnelltests (für 48 Stunden), PCR-Tests (für 72 Stunden) und sogenannte Wohnzimmertests (für 24 Stunden).
  • Grüner Pass: Ab Erhalt des „Grünen Pass“ soll auch dieser als “Zutrittstest” für Veranstaltungen gelten. Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, soll damit ein „normales“ Leben ermöglicht werden.