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Aktuell - Kärnten
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Polizei kontrolliert

Maibaum­aufstellen: 1.-Mai-Feiern heuer nicht erlaubt

Kärnten – Das Maibaumaufstellen ist laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung unter Auflagen erlaubt. 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung sind hingegen generell untersagt. Polizei und Bezirkshauptmannschaften werden kontrollieren.

 1 Minuten Lesezeit (150 Wörter) | Änderung am 24.04.2021 - 09.26 Uhr

Er wird am 1. Mai oder an dessen Vorabend aufgestellt und gilt als Symbol des Lebens und des Wachstums: der Maibaum. Eine Tradition, die trotz der coronabedingten Einschränkungen auch heuer hochgehalten werden darf. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt es sich beim Maibaumaufstellen nämlich „um einen Ort der beruflichen Tätigkeit“. Demnach ist dabei grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Der Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn statt des MNS eine FFP2-Maske getragen wird.

1.-Mai-Feiern nicht erlaubt

Hingewiesen wird seitens des Landes Kärnten darauf, dass das Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung generell untersagt ist. Das Corona-Experten-Koordinationsgremium des Landes ersucht die Bevölkerung, sich im eigenen und im Interesse der Allgemeinheit an die Vorgaben zu halten. Die Polizei und die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren.