Polizei kontrolliert
Maibaumaufstellen: 1.-Mai-Feiern heuer nicht erlaubt
Kärnten – Das Maibaumaufstellen ist laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung unter Auflagen erlaubt. 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung sind hingegen generell untersagt. Polizei und Bezirkshauptmannschaften werden kontrollieren.
Er wird am 1. Mai oder an dessen Vorabend aufgestellt und gilt als Symbol des Lebens und des Wachstums: der Maibaum. Eine Tradition, die trotz der coronabedingten Einschränkungen auch heuer hochgehalten werden darf. Gemäß COVID-19-
1.-Mai-Feiern nicht erlaubt
Hingewiesen wird seitens des Landes Kärnten darauf, dass das Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung generell untersagt ist. Das Corona-Experten-