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Wirtschaft - Kärnten
© Fritzpress/Stadt St. Veit

Jahr 2020

Jahresabschluss St. Veit: Kein Darlehen belastet Steuerzahler direkt

St. Veit – Nicht jedes von der Stadtgemeinde gesteckte Ziel konnte 2020 aufgrund der Corona-Krise umgesetzt werden. Bei den wesentlichen Säulen des Haushaltsbudgets, den Ertragsanteilen und der Kommunalsteuer, kam es zu Einnahmeausfällen. Gemeinsam mit den Veränderungen bei den Gemeindeabgaben und den gestiegenen Umlagenzahlungen der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan an das Land Kärnten schlagen diese mit insgesamt mehr als 1,75 Millionen Euro zu Buche.

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Die Stadtgemeinde erzielt daher im Ergebnishaushalt 2020 ein Minus von 1,4 Millionen Euro. Der Überschuss im Finanzierungshaushalt beläuft sich auf rund 3 Millionen Euro. Bürgermeister Martin Kulmer: „Die Finanzkraft der Stadtgemeinde ist groß. Wir können trotz Krise unsere Kernaufgaben auch weiterhin erfüllen und haben durch gezielte Einsparungen im Vorjahr positiv gewirtschaftet.“

Abgang von rund 6 Mio. Euro

Der Saldo der investiven Gebarung ergibt einen Abgang von rund 6 Millionen Euro. Dieses Minus kommt zustande, da Investitionen – zum Großteil für Wohnbau und Sanierungen – in Höhe von rund 7,75 Millionen Euro umgesetzt wurden. Kulmer: „In den folgenden Haushaltsjahren ist davon auszugehen, dass sich die positive Entwicklung fortsetzen wird. Unsere Investitionen in leistbares Wohnen, attraktive Arbeitsplätze und die Erweiterung des Wirtschaftsstandortes tragen zur Absicherung der Ertragslage bei. Voraussetzung ist, dass sich die Umlagenzahlungen an das Land nicht wesentlich erhöhen.“

Vermögenswerte von 217 Millionen Euro

Der Darlehensstand in den Bereichen Hausbesitz, Kanal und Wasser beträgt 45,7 Millionen Euro. Darlehen, welche die Steuerzahler direkt belasten (Pro-Kopf-Verschuldung), sind in St. Veit erfreulicherweise weiterhin nicht existent. Die Rücklagen der Stadtgemeinde belaufen sich auf 14,3 Millionen Euro. Die Herzogstadt weist bei den Vermögenswerten 217 Millionen Euro auf. Kulmer: „Das sind beachtliche Summen, auf die wir zu Recht stolz sein können.“